Urne

Ist es moeglich eine Urne einer Verstorbenen Ausländerin, die nie in Deutschland gelebt hat in Deutschland zu beerdigen.

Es wuerde sich hierbei um ein angeheiratetes Verwandschaftsverhaeltnis in der Familie handeln. Witwe, dessen verstorbener Mann in Deutschland und im Ausland gelebt hat.

Wie sieht die Rechtslage aus ?

Danke !

Hallo !

schlagt mich jetzt nicht,wenn das falsch sein sollte,aber ist das alles nicht völlig unerheblich ?
Aus welchem Grunde sollte man ein Bestattungsrecht hier in Deutschland von solchen Dingen abhängig machen ?

Angehörige werden doch schon einen (für sie persönlich)wichtigen Grund haben,warum sie die Beisetzung hierzulande wünschen.

Ich wüsste nicht,was dagegen sprechen sollte.

MfG
duck313

eigentlich gibt es keine Grund, aber vielleicht weiss jemand etwas ueber die RECHTSLAGE ?

Danke

eigentlich gibt es keine Grund, aber vielleicht weiss jemand
etwas ueber die RECHTSLAGE ?

Das ist meines Wissens nach nicht eingeschränkt. Wünscht ein verstorbener in einem anderen Land beerdigt zu werden, z.B. ein deutscher Jude in Isreal, dann wird die Überführung angemeldet und gut ist. Auch können ausländische Leichen in D bestattet werden. Es gilt hierbei das Recht beider Länder zu beachten, wofür ein Beerdigungsinstitut der richtige Ansprechpartner wäre. So ist es in D z.B. nicht erlaubt Leichen selber zu transportieren, was nicht für alle Länder dieser Welt gilt.
MfG

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