Uroma soll Rundfunkgebühren zahlen

Hallo,

müssen hier Rundfunkgebühren gezahlt werden ?

Eine Frau, 90 Jahre alt verwitwet, lebt in einer Wohngemeinschaft ( Wohnung mit 5 zimmern und Gemeinschaftsraum) mit 4 anderen Frauen.
Sie hat die höchste Pflegestufe ( bettlägerig. usw.) Alle haben die gleiche Adresse.

Nach neuem gez. Richtlinien zahlt ja nur noch ein Haushalt egal wie viele dort wohnen!?
Die Frau bekommt jedoch immer Post und soll Zahlen !
Der Vermieter wollte selber für die Wohnung zahlen, jedoch will das die GEZ. nicht !

Muss also jeder in dieser Wohnung zahlen ???
Oder ist es nur Willkür und abzocke ?

Und Könnte man die Frau auch von der GEZ befreien ?

Hallo

müssen hier Rundfunkgebühren gezahlt werden ?

Eine Frau, 90 Jahre alt verwitwet, lebt in einer
Wohngemeinschaft ( Wohnung mit 5 zimmern und
Gemeinschaftsraum) mit 4 anderen Frauen.
Sie hat die höchste Pflegestufe ( bettlägerig. usw.) Alle
haben die gleiche Adresse.

Ja, hier muß der Rundfunkbeitrag gezahlt werden (falls nicht noch andere Gründe dagegensprechen).

Nach neuem gez. Richtlinien zahlt ja nur noch ein Haushalt
egal wie viele dort wohnen!?

Genau, zahlt denn schon jemand?

Die Frau bekommt jedoch immer Post und soll Zahlen !
Der Vermieter wollte selber für die Wohnung zahlen, jedoch
will das die GEZ. nicht !

Der GEZ ist völlig egal wer zahlt.

Muss also jeder in dieser Wohnung zahlen ???

Nein, es muss nur einmal gezahlt werdfen, aber alle sind das schuldig. Falls man sich also querstellt werden alle angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert.

Also einfach der GEZ unter Angabe der Teilnehmernummer mitteilen das für diese Wohnung schon der Rundfunkbeitrag geleistet wird (oder über wen auch immer in Zukunft der Betrag abgerechnet werden soll) und das war es. Falls schon mehrere Bewohner zahlen, sollten diese bis auf einen diesen Umstand auch der GEZ mitteilen und sich abmelden.

Und Könnte man die Frau auch von der GEZ befreien ?

Möglicherweise. Die Beitragsschuld für die Wohnung bleibt aber bestehen, dann müsste also einer der anderen Bewohner zahlen. In so einer Konstellation empfiehlt es sich übrigens, immer mal ein Auge auf die Sache zu werfen. Denn kommt der eine „Zahler“ nicht seiner Pflicht nach, wird man sich an die anderen halten, das kann nach ein paar Jahren eine böse Überraschung geben und der GEZ ist es dann egal, ob man regelmässig seinen Anteil an den Zahler überwiesen hat.

Grüße,
.L

Hallo,

frage bei der Leitung der Wohngemeinschaft mal nach. Ich habe vom Heim unseserer Uroma ein Schreiben bekommen, in dem das Heim bestätigt, die GEZ zu zahlen. Damit konnte ich dann privat die Befreiung bzw. Kündigung der GEZ ohne Probleme durchsetzen.

Viele Grüße
A.A.