Ich bin vor 5 Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Direkt bei der Wohnungübergabe sind mir zwei kleine schwarze Flecken in der Dusche (Schimmel) aufgefallen. Zu dem Zeitpunkt hatte ich leider keine Ahnung und habe mir gedacht, ich würde den schon weg bekommen.
Nun habe ich in den letzten Monaten verschiedene Schimmelentferner ausprobiert (darunter auch chlorhaltige) und bin zu keinem Erfolgsergebnis gekommen.
Natürlich könnte ich dem Vermieter jetzt eine Frist setzen, da es in erster Linie seine Pflicht ist, den Schimmel zu entfernen und sonst Mietminderungen vornehmen.
Mein Problem bei der Sache und daher möchte ich mich hiermit vorab informieren: Natürlich möchte man aus Vermietersicht Kosten sparen; der Vermieter könnte jetzt also behaupten, dass der Schimmel durch falsche Nutzung entstanden ist (z.B. falsches Lüft-/Heizverhalten, nasse Fliesen im Bad oder ähnliches).
Meine Frage nun: Nehmen wir an, es wird eine Art Gutachter (oder wie auch immer sich das in dem Bereich dann nennt) bestellt, der feststellen soll, wen das Verschulden trifft (Mieter, Vermieter). Kann dieser nachweisen, dass der Schimmel schon länger als 5/6 Monate besteht? Da ich dieses „Problem“ bei Wohnungsübergabe leider nicht schriftlich vermerkt habe, fürchte ich, dass ich sonst auf den Kosten sitzen bleibe.
Hallo,
leider ist es nicht möglich, das Alter eines Schimmelbefalls genau festzustellen. Bei UNtersuchungen unter dem Mikroskop kann evtl. festgestellt werden, ob die Struktur und die Fortpflanzungsorgane des Schimmels noch intakt oder schon zerfallen sind. Eine genaue Bestimmung, ob der Schimmel jetzt 3, 5 oder 30 Monate alt ist, ist dies aber nicht.
Gruß
Jochen Merx
Hallo,
das ist leider eine grundsätzlich schwierige Situation.
Natürlich versucht jeder Vermieter erst einmal eine falsche Belüftung dafür als Grund zu suchen, das habe ich nun auch schon mehrfach erlebt, das wird also vermutlich auch dir nicht erspart bleiben. Aber es ist auch durch einen Gutachter belegbar, ob es daran gelegen hat oder möglicherweise auch andere Ursachen hatte. Ich habe damals nach meinem ersten Fall mich beim Mieterbund angemeldet und dort im Rahmen der Mitgliedschaft, kann ich jederzeit auf einen Gutachter zurückgreifen. (Jahresgebühr 84,-€ für vollen Leistungsumfang). Also das kann ich nur empfehelen.
In diesem Sinne wüsche ich dir eine gütliche Lösung
Daylighter
Ich bin vor 5 Monaten in eine neue Wohnung gezogen. irekt bei der Wohnungübergabe sind mir zwei kleine :schwarze Flecken in der Dusche (Schimmel)
aufgefallen.
Nun habe ich in den letzten Monaten verschiedene
Schimmelentferner ausprobiert (darunter auch :chlorhaltige) und bin zu keinem
Erfolgsergebnis gekommen.
Natürlich könnte ich dem Vermieter jetzt eine Frist :setzen, da es in erster Linie seine Pflicht ist, den :Schimmel zu entfernen und sonst Mietminderungen
vornehmen.
Meine Frage nun: Nehmen wir an, es wird eine Art
Gutachter bestellt,
der feststellen soll, wen das Verschulden trifft.
Kann dieser nachweisen, dass der Schimmel
schon länger als 5/6 Monate besteht? Da ich dieses
„Problem“ bei Wohnungsübergabe leider nicht :schriftlich vermerkt habe, fürchte ich, dass ich
sonst auf den Kosten sitzen bleibe.
Der Schimmelbefall lässt sich nicht zurückdatieren, da die Wachstumsbedingungen der Schimmelpilze vor Ihrem Wohnungsbezug ja nicht bekannt sind. Es lässt sich nur feststellen, um welche Art Schimmel es sich handelt (toxische Arten?) wie schnell dieser Schimmelpilz jetzt wächst (Wachstumsgeschwindigkeit) und wie groß die Befallstelle tatsächlich ist (häufig sieht man ja „nur die Spitze des Eisberges“!).
Des Weiteren wäre Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten zu überprüfen und ob ggf. irgendwelche Bauschäden an dem Befall Schuld sein könnten.
>Natürlich könnte ich dem Vermieter jetzt eine Frist setzen, da es in erster Linie seine Pflicht ist, den Schimmel zu entfernen und sonst Mietminderungen vornehmen.
Hallo Azzra, wg. der Kosten habe ich keine Ahnung,
habe letztes jahr ein Gerichtsverfahren durchgezogen,
herausgekommen ist ein Vergleich, wie bei fast allen Streitigkeiten im häuslichen Bereich.
Würde Dir lieber raten, mit dem Vermieter gütlich zu einigen. Der Schimmel im Bad ist doch hauptsäächlich am
Silikon, da hilft nur entfernen u. neu siliconieren.
und dann nach dem Duschen die Siliconfugen trocken reiben.
Gruß
Walter
hallo azzra, es gibt viele ursachen warum schimmelbefall vorhanden ist, falsches lüften, unsachgemäße verarbeitung beim abdichten usw. falls ein gutachter kommt, wird er es rausfinden. da bin ich mir sicher.
leider kann ich dir nicht viel weiterhelfen.lg genesis02
sprich den Vermieter offen darauf an und mach Dich nicht selbst verrückt. Im Gegenteil: Je länger Du wartest, umso mehr könnte es zu Deinem Problem werden! Du bist verpflichtet, Deinen Vermieter auf solche Mängel hin zuweisen! Fertige einen schriftlichen Verlauf der Dinge seit Deinem Einzug an (möglichst unter Nennung von Zeugen). Protokolliere Dein Heiz- und Lüftungsverhalten.
Da Dein Vermieter ein reges Interesse am Erhalt seiner Immobilie haben sollte, wird er Dich auch dahingehend unterstützen.
Den Zeitpunkt der Schimmelentstehung kann man eigentlich nur durch Aussagen vom Vormieter bestätigen lassen. Auch nur, meine ich, wenn dieser das Problem bereits gemedlet ahtte. … Sonst is die Wohnsituatinn zu klären. Altbau??? Neue Fenster??? Lüftung??? Mit freundlichen Grüßen und Viel Erfolg, K. Taeubig. Rechtauskunft kann ich leider nicht erteilen.
Ich bin vor 5 Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Direkt bei
der Wohnungübergabe sind mir zwei kleine schwarze Flecken in
der Dusche (Schimmel) aufgefallen. Zu dem Zeitpunkt hatte ich
leider keine Ahnung und habe mir gedacht, ich würde den schon
weg bekommen.
Nun habe ich in den letzten Monaten verschiedene
Schimmelentferner ausprobiert (darunter auch chlorhaltige) und
bin zu keinem Erfolgsergebnis gekommen.
Natürlich könnte ich dem Vermieter jetzt eine Frist setzen, da
es in erster Linie seine Pflicht ist, den Schimmel zu
entfernen und sonst Mietminderungen vornehmen.
Mein Problem bei der Sache und daher möchte ich mich hiermit
vorab informieren: Natürlich möchte man aus Vermietersicht
Kosten sparen; der Vermieter könnte jetzt also behaupten, dass
der Schimmel durch falsche Nutzung entstanden ist (z.B.
falsches Lüft-/Heizverhalten, nasse Fliesen im Bad oder
ähnliches).
Meine Frage nun: Nehmen wir an, es wird eine Art Gutachter
(oder wie auch immer sich das in dem Bereich dann nennt)
bestellt, der feststellen soll, wen das Verschulden trifft
(Mieter, Vermieter). Kann dieser nachweisen, dass der Schimmel
schon länger als 5/6 Monate besteht? Da ich dieses „Problem“
bei Wohnungsübergabe leider nicht schriftlich vermerkt habe,
fürchte ich, dass ich sonst auf den Kosten sitzen bleibe.
Hallo !
Es ist relativ schwierig das Alter des Schimmels festzustellen. Das kommt darauf an ob sich dieser schon im Gemäuer befindet. Ist das nicht der Fall wird der Schimmel wohl auf dich zurück fallen. Im Bad ist es immer sehr schwierig Schimmel fern zu halten. Es ist der Ideale Bereich um zu wachsen. Da kommt man auch schwierig mit Lüften hin. Hast du eine Rechtsschutzversicherung ? (Mietrechtschutz) Dann wende dich mal an den Mietrbund oder einen Rechtsanwalt.
Grüße