Ursache und Folgen von Schiene& Aufbissbehelfen?

Morgen,

Trage nachts eine Knirschschiene und bin derzeit dabei eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Nun schreibt mir die Versicherung, bei der ich das mit der Schien angegeben haben, dass die Leistungen fürScheinen- und Aufbissbehelfe, sowie deren Ursachen und Folgen von der Versicherung ausgeschlossen werden.

Nun stehe ich da wie der Ochs vorm Berg, da ich ja gar nicht weiß, was für Folgen und Ursachen solche Schienen haben. Kann mich darüber mal einer aufklären?

Danke Naseweis

Hallo Naseweis,

wenn eine Versicherung die Ursachen und Folgen einer Funktionsstörung des Kiefergelenks ausschliesst, dann bedeutet dies, daß Du für die Dauer des Versicherungsvertrages keine Leistungen für eine neue Schiene, für physiotherapeutische Leistungen und vor allem keine Leistungen für eventuell erforderlichen Zahnersatz bekommst. Je nachdem wie Deine spezielle zahnmedizinische Situation aussieht, kann es erforderlich werden in Zukunft Zahnersatz (Kronen oder Teilkronen) herzustellen, um die Funktionsstörung (das Knirschen oder Pressen mit den Zähnen) zu behandeln.

Mit anderen Worten: wenn in Zukunft auf einer zahnärztlichen Rechnung Begriffe wie Funktionsstörung oder Funktionsanalyse auftauchen (das passiert sehr häufig auch bei Patienten die keine Funktionsstörung haben), wird diese Versicherung nicht zahlen!

Ich darf Dir formalrechtlich keinen Rat geben aber ich darf sagen, daß ich einen weiten Bogen um eine solche Versicherung machen würde und wenn ich denn schon unterschrieben haben sollte, würde ich mein Rücktrittsrecht überprüfen.

Gruß
Gero

gibts noch andere Erfahrungen/meinungen dazu?
Danke erst mal. Abgeschlossen noch nicht, habe einen Antrag hingeschickt und soll nun den Ausschluss unterschreiben. Bei dem aber nichts näher deklariert ist, dies macht mich eben Stutzig.

Danke erst mal. Abgeschlossen noch nicht, habe einen Antrag
hingeschickt und soll nun den Ausschluss unterschreiben. Bei
dem aber nichts näher deklariert ist, dies macht mich eben
Stutzig.

Servus Naseweis,

da hat halt jemand das einfachste getan, was ihm eingefallen ist. Er/Sie wusste, dass solche Schienen etwas mit Funktionsstörungen zu tun haben. Jetzt hat er einfach mal probiert, so einen unspezifischen Generalausschluß durchzubringen. Kann ja sein, dass sich der zukünftige Kunde den Blödsinn gefallen lässt.

Wenn Du Lust dazu hast, kannst Du ja zurückfragen, welche Positionen der gültigen Gebührenordnungen (GOZ und GOÄ) von diesem Ausschluss betroffen sein sollen. Wahrscheinlich bekommst Du eine unbrauchbare Antwort, die Du hier veröffentlichen kannst, damit wir alle wissen, welche Versicherungen so in die engere Wahl kommen :wink:

Gruss

Kai Müller

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Morgen,

genau das habe ich vor, Bei der Versicherung nachzufragen, vor allen auch nach hacken, ob sich bei Reduzierung der Leistung auch sich mein Beitrag Reduziert. Denn etwas Komisch finde ich dieses Pauschale Schreiben schon.

Evtl bis gleich oder ein schönes Wochenende

Naseweis

Moin Moin,

also ganz ehrlich, ich würde mir da eine andere Versicherung suchen.
So wie ich das jetzt verstanden habe, wird dir dan nichts bezahlt in Richtung Zahnersatz, oder evtl. Füllungen die eine Entsprechende Begründung in die Richtung haben.
Auch vermute ich das Alle GOZ Leistungen (800ter Postionen, und da gibts ne Menge die auch noch viel Geld ausmachen) gestrichen werden.

Was die Knirscheschiene an sich angeht, ist eh schwachsinnig das aus der Zusatzversicherung raus haben zu wollen, weil da die Kosten von der Krankenkase GKV komplett getragen werden.

Ich weiß ja nicht wie Stark die Symthomatik bei dir ausgeprägt ist, aber es gibt Patienten die eine so starke Abrasion haben das Kronen erforderlich werden, jetzt da die Versicherung das auszuschliesen versucht, werden diese komplett dan auch nicht übernommen.

Wie dir schon emfohlen wurde, tue ich das auch lass es bei dieser Versicherung und such dir eine neue, weil was bringt es dir wenn dan evtl. wie du vermutest der Beitrag niedriger wird, du aber im endefekt etwas fasst umsonst abschliest und noch drauf zahlen musst.

Gruß

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Gerade mit der Versicherung gesprochen
Diese meint, dass nur die Kronen Füllungen ect. ausgeschlossen werden, die durch das nicht tragen der Schiene verursacht werden.

Auf meiner Frage woher die Versicherung das sehen möchte, wurde Geantwortet, dann man anhand der Röntgenbilder erkennen kann, ob die Abnutzung von den Knirschen kommt oder eben von den nicht verwenden der Schiene.
Naja woran man das sehen soll konnte der mir auch auch nicht schlüssig sagen. Wenn ihr dazu mehr wisst ob man den Verschleiß wirklich ansehen kann ob der durch das Knirschen oder durch was auch immer herrührt unterscheiden kann.

Wenn sonstige Kronen oder Zahnersatz fällig wird, wird weiterhin bezahlt. Eine genauer Beschreibung kann man mir nicht zusenden, da dies von der Leistungsabteilung so erstellt wurde.

Der Gesamte Text lautet:

" in den Traifen XXX und XXX sind Leistungen für Schiene- und Aufbissbehelfe, sowie die Ursachen und Folgen der bestehenden Grunderkrankung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dieser Leistungsausschluss betrifft auch Ursachen und Folgen der bestehenden Grunderkrankungen."

Ich denke aber, dass wohl andere Versicherungen das wohl genau so handhaben.

Nun Danke erst mal bis dahin und ein Tolles Wochenende.

Hallo Naseweis,

dieser Leistungsausschluss ist sehr ungewöhnlich und wird keineswegs von vielen anderen Versicherungen so gehandhabt, daher meine Bedenken in meinem letzten Posting. Die Ausführungen Deines Versicherungsvertreters, so wie Du sie oben geschildert hast, würden bei mir zu erheblichen Bedenken führen. Niemand kann nachträglich anhand von Modellen und/oder Röntgenaufnahmen und/oder Begutachtungen feststellen, ob Du Deine Schiene getragen hast. Da ist eindeutig zuviel Ermessen im Spiel.

Eine Versicherungsberatung wirst Du aber leider im Zahnmedizin-Brett nicht bekommen können.

Gruß
Gero

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Danke bis dahin erstmal.

Werde Der Versicherung schriftlich mitteilen, dass ich diesen Ausschluss nicht akzeptiere. Mal schauen wie die darauf antworten.

Zur Not muss mein Zahnarzt leider noch mal einen Befundbericht für die Versicherung ausfüllen.

cu Naseweis

Danke bis dahin erstmal.

Moin Moin,

Werde Der Versicherung schriftlich mitteilen, dass ich diesen
Ausschluss nicht akzeptiere. Mal schauen wie die darauf
antworten.

Ja da bin ich auch gespannt.

Zur Not muss mein Zahnarzt leider noch mal einen Befundbericht
für die Versicherung ausfüllen.

Ja das kann er machen aber wenn dan für eine andere Versicherung nicht für die selbe.

cu Naseweis

Gruß