Hallo,
nach zwei Fehlgeburten (7. und 8. SSW, einmal davon mit Ausschabung) haben wir über Recherchen im Internet gelesen, dass Untersuchungen hinsichtlich der möglichen Ursachen nach der dritten (und in Ausnahmefällen??? nach der zweiten) Fehlgeburt durchgeführt werden.
Können wir nach der zweiten Fehlgeburt die Untersuchungen verlangen oder haben wir einen Anspruch auf die Untersuchungen bei der Frauenärztin bzw. können wir eine Überweisung zu einem Spezialarzt für diese Untersuchungen verlangen? Oder kennt jemand diese Ausnahmefälle?
Gemäß Internetrecherchen ist das Risiko einer weiteren Fehlgeburt relativ hoch und wir wollen Nichts unversucht lassen um eine dritte Fehlgeburt zu vermeiden.
Hat jemand Erfahrungen an wen man sich für die Untersuchungen wenden kann, wenn wir diese auf eigene Kosten durchführen lassen wollen/müssen und in welchem finanziellen Rahmen sich die Kosten dann bewegen?
Vielen Dank vorab für Eure Unterstützung!
Hallo,
es tut mir leid, dass Sie bereits 2 Fehlgeburten hatten. Ich kann verstehen, dass Sie sich bereits jetzt den Untersuchungen unterziehen möchten, da ich auch aus eigener Erfahrung weiß, wie schmerzhaft diese Erlebnisse sind. Jedoch sind Fehlgeburten insgesamt beim Menschen sehr hoch und beim 2. Mal verglichen mit dem „normalen“ Fehlgeburtsrisiko noch nicht entscheidend erhöht. Damit begründet der Gesetzgeber, dass die weiterführenden Untersuchungen, die sich in ihrer Gesamtheit (da gibt es verschiedene Spielarten, welche Felder untersucht werden) bei maximaler Diagnostik in der Höhe von ca. 3500 € bewegen, erst nach 3 Fehlgeburten bezahlt werden.
Es gibt solche Ausnahmefälle, beispielsweise bei Paaren, die auf künstliche Befruchtung angewiesen sind und nach mehreren vergeblichen Versuchen bzw. einer oder zwei Fehlgeburten zumindest einen Teil dieser Untersuchungen erhalten, da die Kosten, die der Krankenkasse durch im Vornherein zum Scheitern verurteilte Versuche entstehen, da keine ausreichende Diagnostik durchgeführt wurde, ebenfalls sehr hoch sind. Ausnahmefälle bei Paaren, die auf natürlichem Weg schwanger werden (also wo man es nicht mit Kosten begründen kann), kenne ich nicht.
Überweisungen beim Arzt kann man nicht verlangen bzw. der Arzt ist nicht verpflichtet, eine Überweisung auszustellen. Er ist selbst in der Haftung gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung, wenn unnötige Kosten entstehen und eine Behandlung durch einen Spezialisten nicht ausreichend begründbar ist. Wenn also ein Arzt nicht der Überzeugung ist, dass Sie jetzt bereits diese Untersuchungen brauchen, wird er Ihnen auch keine Überweisung ausstellen.
Dennoch sollten Sie sich mit Ihrer Frauenärztin in Verbindung setzen und ganz offen Ihre Wünsche ansprechen - ggf. auch noch eine zweite Meinung einholen, es gibt z.B. manche Kinderwunschzentren, die auch auf die Abklärung bei häufigen Fehlgeburten spezialisiert sind (auch bei Paaren, die auf natürlichem Weg schwanger werden können).
Alles Gute!
Claudia Franke
www.kinderwunsch-coach.de
Hallo,
Ich hatte vor einem Jahr einen Abbruch (medizinesche indikation)
ich musste auch sehr viel im internet gucken und habe meinen frauenarzt darauf angesprochen.
ich habe dann eine überweisung zum humangenetiker bekommen, ich denke das wäre auch sinnvoll bei dir.
liebe grüße
anna