ursprüngl. Versandkosten bei Widerruf OLG-Frankf

Hallo,

in diesem Urteil ist entschieden, dass die ursprünglichen Versandkosten ebenfalls zurückzuerstatten sind

http://www.heise.de/ct/03/24/060/

Gruß
Peter

Schlimm, so ein Urteil!

Was erneut beweist, wie ungenügend unsere Richter ihre Hausaufgaben machen.

Als Verkäufer kann man da nur zu dem eigentlich alten Kunstgriff des „späten Versandes“ greifen. Man wartet also ganz stur die 14 Tage ab, ob der Käufer widerruft oder nicht und versendet erst dann, wenn er nicht widerrufen hat.

Gruß Richard

+++++++++++++++++++++++++++

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Richard,

Da befindest Du dich in einem Irrtum darüber, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt.
siehe mal ein posting weiter unten und
FAQ 4.1.1.3

Gruß
Peter

Als Verkäufer kann man da nur zu dem eigentlich alten
Kunstgriff des „späten Versandes“ greifen. Man wartet also
ganz stur die 14 Tage ab, ob der Käufer widerruft oder nicht
und versendet erst dann, wenn er nicht widerrufen hat.

Gruß Richard

+++++++++++++++++++++++++++

Hallo,

in diesem Urteil ist entschieden, dass die ursprünglichen
Versandkosten ebenfalls zurückzuerstatten sind

http://www.heise.de/ct/03/24/060/

Gruß
Peter

Hallo Peter,

also FAQ 4.1.1.3 finde ich nicht, die fangen da alle mit 1 an, aber unabhängig davon widerspricht eine Vertragspartei einem Vertrag und nicht dem Leistungsbeginn.

Bei allen Versicherungsabschlüssen ist das ähnlich. Die Versicherung wartet die Widerspruchsfrist ab und setzt erst dann den Vertrag in Gang und stellt eine Police aus.

Man bedenke ferner alle maßgeschneiderten Aufträge, nehmen wir also einen Maßanzug beim Schneider mit besonderen Stoffen, die noch bestellt werden müssen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß der Gesetzgeber so behämmert ist (obwohl man das bei Beamten nie ausschließen kann), den Schneider den Stoff extra bestellen zu lassen (den er dann auch bezahlen muß), den Anzug nach Maß fertigen zu lassen und dann zu sagen: April-April.

Kundenfreundlichkeit sollte nicht unbedingt Verkäuferdummheit bedeuten. Bei Ebay sieht man nun mehr und mehr diese Privatklauseln mit dem Garantieausschluß nach EU-Recht. Ist ja auch schlimm: Häufig sind die Werte unter den Versandkosten, und der Verkäufer soll dann noch eine Garantie von 1 Jahr geben: An solchen Gesetzen erkennt man, wie realitätsfremd Bürokratien arbeiten.

Gruß Richard

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Richard,
klick mal den FAQ - L I N K unten, gleich wenn Du das Brett öffnest, an.
Nicht die Experten FAQs

Gruß
Peter

also FAQ 4.1.1.3 finde ich nicht, die fangen da alle mit 1 an,
aber unabhängig davon widerspricht eine Vertragspartei einem
Vertrag und nicht dem Leistungsbeginn.