Eine gernerelle Frage:
Wenn man etwas über 40,00 EUR im Internet kauft und zurückschickt und die Ware zu dem Zeitpunkt schon bezahlt war, so muss der Verkäufer ja die Kosten der Rücksendung tragen. Dies ist ja eindeutig geregelt.
Was ist aber eigentlich mit den Kosten der Hinsendung - sprich: Bekommt man auch die bereits bezahlten Portokosten für die Hinsendung an den Empfänger erstattet, oder bleibt man auf denen sitzen und bekommt nur den wirklichen Betrag für die Waren erstattet?
Auch kein Hallo,
Wenn man etwas über 40,00 EUR im Internet kauft und
zurückschickt und die Ware zu dem Zeitpunkt schon bezahlt war,
so muss der Verkäufer ja die Kosten der Rücksendung tragen.
Dies ist ja eindeutig geregelt.
Was ist aber eigentlich mit den Kosten der Hinsendung -
sprich: Bekommt man auch die bereits bezahlten Portokosten für
die Hinsendung an den Empfänger erstattet, oder bleibt man auf
denen sitzen und bekommt nur den wirklichen Betrag für die
Waren erstattet?
Google „Erstattung hinsendekosten“, erster Treffer:
http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-hinsend…
Alternativ hier im Archiv suchen.
Auch kein Gruß.