Hallo,
darf man eine ursprüngliche Rechnung mit XX Betrag um Mahnkosten erweitern? Also diese Quasi abändern und erweitern. Meines Wissens nach muß bei Mahnung der original Rechnungbetrag sowie der Mahnbetrag auf einem weiterem Schreiben extra aufgeführt werden?!? Danke um eine präzise Antwort im Voraus.
Hallo. Hier meine Antwort:
Der Mahnbetrag braucht nicht auf eine extra Rechnung. Der wird unten extra
ausgezeichnet und zum Gesamtbetrag dazu gezählt. Tricki ist aber, dass er nicht
gezahlt werden muss. Sprich: der Kunde darf ihn wieder abziehen, wenn er die
Rechnung dann doch überweist.
Beim Mahnverfahren kommt er jedoch wieder dazu = auf den Standard Mahnzetteln ist
bereits eine extra Sparte eingerichtet, wo man seine Unkosten / Mahngebühren
einträgt.
Und weil alles so kompliziert ist, meistens am Ende mit einem „Vergleich“ (weniger
Geld) endet, ist es besser, dem Kunden bei der ersten Rechnung gleich ein Skonto (3%
bis 5%) bei der Zahlung innerhalb einer Frist ein zu räumen - oder noch besser, eine
Gutschrift für zukünftige Arbeiten…
Gruß - Helena Maier
Hallo,
kann derzeit leider aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterhelfen.
Tut mir leid…
Trotzdem viel Glück