Ursprung moderner Strafprozessordnung

Hallo,
in einem anderen Brett wurde ich mit der für mich erstaunlichen Aussage konfrontiert, der sogenannte Hexenhammer http://de.wikipedia.org/wiki/Hexenhammer sei der Ausgangspunkt moderner Strafprozessordnung gewesen. Eine Mitdiskutantin nahm für sich in Anspruch dies ausführlich studiert zu haben und damit auch die Mehrheitsmeinung der Historiker wiederzugeben.
Das hat mich sehr erstaunt und kann es kaum glauben.

Ich habe den Hexenhammer nie hinsichtlich seiner Bedeutung für die Entwicklung der Jurisprudenz betrachtet und kann mein Urteils hier nicht wirklich begründen. Der Autor übt zwar kritik am gängigen Inquisitionsverfahren, aber dass er mit seinen Vorschlägen qualitativ einen in die Moderne weisenenden neuen Weg beschreitet, ist mir verborgen geblieben.

Darum frage ich nun hier mal in die Runde der Juristen, ob sie auch den Hexenhammer als Beginn moderner Strafprozessordung sehen und ob dies wirklich allgemein so gesehen wird.

Gruß
Werner

Hilft das weiter:

http://www.museumonline.at/1999/schools/classic/land…

Hallo Lisbeth

Hilft das weiter:

Danke für deine Mühe, aber:
Nein.
Mal abgesehen von einigen Fehlern in der verlinkten Seite bietet ja Wikipedia da mehr.

Ich hatte mir schon eine gewisse Expertise erhofft.

Gruß
Werner

Die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 als der Vorläufer der heutigen Strafprozeßordnung hat insoweit etwas mit der Hexenverfolgung zu tun als das auch das normale Strafverfahren ein sogenannter Inquisitionsprozeß war.
Ein Richter war alleine für das gesamte Verfahren zuständig.Aussagen des Angeklagten wurde oft mit der Folter gewonnen.Es gab weder eine öffentliche Verhandlung noch Rechtsmittel gegen ein Urteil.
Die Verteidigung bestand darin, nach dem Ende des Verfahrens eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.

Gänzlich laienhafter Ansatzpunkt
Hallo Werner,

es geht nach damaligem Rechtsverständnis ja erstmalig um die „Wahrheitsfindung“, so grauenhaft und menschenverachtend zynisch dies heutzutage auch klingen mag.

Denn zur Verurteilung des Angeklagten war sein Geständnis absolut unabdingbar. War er nicht geständig, galt er unumstößlich als nicht schuldig und wurde freigesprochen.

Hierzu gibt es tatsächlich einige, wenn auch der entsetzlichen Natur der Sache gemäß nur wenige, Beispiele in der Geschichte der Verfolgung von der Hexerei Verdächtigten.

Gemäß des Hexenhammers konnte kein Richter allein den Zeugenaussagen bzw. der Indizienlage trauen.

Zudem schon gar nicht dem eigenen Urteilsvermögen oder dem der anderen am Prozess Beteiligten, also im Grunde wurde mittels der Folter eine in vorangegangenen Gerichtsverfahren nicht zu gewährleistende Unbestechlichkeit sichergestellt.

Ich weiss, wie fürchterlich das klingt. In Thomas Manns „Zauberberg“ vertritt übrigens Leo Naphta eben diese unmenschliche These unter anderem. Daran hatte ich mich erinnert beim Lesen deiner Anfrage.

Beste Grüße und einen hoffentlich noch interessanten Gedankenaustausch mit richtigen Experten wünscht

Annie

Hallo Werner,

leider kann ich Dir nicht ausführlich und mit Literaturbelegen antworten, da der Inhalt meiner Bücherregale bereits umgezogen ist, aber ich noch nicht.

Nur so viel in aller Kürze: Der Hexenhammer ist in drei Teile gegliedert; im ersten Teil werden die Grundlagen der Hexerei dargelegt (wobei erstmals systematisch Quellen dazu benannt werden), im zweiten Teil werden die unter Hexerei subsummierten Vergehen erläutert und im dritten Teil wird die Durchführung eines Prozesses beschrieben.

Dieser dritte Teil ist es, der als Beginn der modernen Strafprozessordnung angesehen wird, da in ihm erstmals der genaue Ablauf eines Strafprozesses schriftlich und verbindlich festgehalten wurde. Dabei basierte dieser auf dem Inquisitionsprozess, stellte aber quasi eine ‚verbesserte‘ Version desselben dar.

Und noch ein Schnörkel zu Deiner anderen Frage im Nahostpolitikbrett: Das Inquisitionsverfahren wiederum basiert auf dem römisachen Rechtswesen; es als Verbesserung gegenüber dem germanischen Rechtswesen (in dem z.B. Gottesurteile und Reinigungseide Anwendung fanden) anzusehen halte ich nicht für legitim, da es sich dabei einfach um zwei grundsätzlich verschiedene Rechtssysteme handelt.

Beste Grüße

=^…^=

Zumindest behauptet dies unser Papst! Der ist unfehlbar. Also stimmt die Aussage. Die Behauptung hat er zwar noch in der Funktion als „Verfechter des einzig wahren Glaubens“ - also vor der Papsternennung in München angesichts seiner stattlichen Auszeichnung gemacht. Aber gültig ist gültig.

Hallo KamikatzeKatze,

Dabei basierte dieser auf dem Inquisitionsprozess,
stellte aber quasi eine ‚verbesserte‘ Version desselben dar.

Du hattest aber behauptet nicht Inquisitionsprozesse stellten einen Fortschritt dar, sondern erst der Hexenhammer. Der beschreibt aber nun auch nach deinen Ausführungen im Grunde auch nur einen Entwickungsschritt von Iquisitionsprozessen.
Wo ist da dann der Anlass für deinen „Klaren Widerspruch“?
Ändert das, was im Hexenhammer steht, etwas an der Richtigkeit meiner Aussage, dass Inquisitionsprozesse in Bezug auf die davon herrschende Rechtspraxis durchaus als Fortschritt gesehen werden konnten?
Danke immerhin für deinen Hinweis, dass das Inquisitionsverfahren auch eine Entwicklung durchmachte. Das war vielleicht nicht allen klar.

Und noch ein Schnörkel zu Deiner anderen Frage im
Nahostpolitikbrett: Das Inquisitionsverfahren wiederum basiert
auf dem römisachen Rechtswesen; es als Verbesserung gegenüber
dem germanischen Rechtswesen (in dem z.B. Gottesurteile und
Reinigungseide Anwendung fanden) anzusehen halte ich nicht für
legitim, da es sich dabei einfach um zwei grundsätzlich
verschiedene Rechtssysteme handelt.

Vorher wurde an verschiedenen Orten nach keltischem, germanischem, slawischem oder sonstwas-Recht z. B. durch Gottesurteile entschieden. Dann setzten sich im Bereich der Westkirche Inquisitionsverfahren, die zumindest eine Ermittlung in der Sache vorschreiben, als Standart durch. Du erklärst es sei nicht legitim hier einen Fortschritt festzustellen, da vorher ja ein anderes Rechtssystem herrschte.
Klingt das für dich logisch?

Etwa so logisch wie, dass es auf dem Gebiet der ehemaligen DDR nach der Wende keinen wirtschaftlichen Fortschritt gegeben hat, denn vorher herrschte dort ja ein ganz anderes Wirtschaftssystem.

Gruß
Werner

Hallo Werner,

Du hattest aber behauptet nicht Inquisitionsprozesse stellten
einen Fortschritt dar, sondern erst der Hexenhammer. Der
beschreibt aber nun auch nach deinen Ausführungen im Grunde
auch nur einen Entwickungsschritt von Iquisitionsprozessen.

ich dachte, ich hätte dies bereits zum Ausdruck gebracht - im Hexenhammer wurde erstmals der Ablauf des Strafprozessverfahrens schriftlich und verbindlich festgehalten, außerdem werden erstmals ausführlich Quellen benannt, auf die der Autor sich dabei stützt. Aus diesem Grund wird er als Beginn der modernen Strafprozessordnung erachtet.

Ändert das, was im Hexenhammer steht, etwas an der
Richtigkeit meiner Aussage, dass Inquisitionsprozesse in Bezug
auf die davon herrschende Rechtspraxis durchaus als
Fortschritt gesehen werden konnten?

Deine Aussage ist einfach nicht richtig.

Danke immerhin für deinen Hinweis, dass das
Inquisitionsverfahren auch eine Entwicklung durchmachte. Das
war vielleicht nicht allen klar.
Vorher wurde an verschiedenen Orten nach keltischem*,
germanischem, slawischem oder sonstwas-Recht z. B. durch
Gottesurteile entschieden. Dann setzten sich im Bereich der
Westkirche Inquisitionsverfahren, die zumindest eine
Ermittlung in der Sache vorschreiben, als Standart durch.

Was Dir nicht klar zu sein scheint, ist, dass es keineswegs so war, dass es eine klare zeitlich Aufeinanderfolge der beiden Rechtssysteme gab - sie existierten lange Zeit nebeneinander; es entwickelte sich auch nicht das eine aus dem anderen.

Du erklärst es sei nicht legitim hier einen Fortschritt
festzustellen, da vorher ja ein anderes Rechtssystem
herrschte.

Ist eine Birne ein Fortschritt gegenüber einem Apfel? Meiner Ansicht nach kann ein ‚Fortschritt‘ nur innerhalb eines Systems festgestellt werden.

Grüße

=^…^=

* Ein einheitliches keltisches Rechtssystem hat es nie gegeben, auch hat es in Kontinentaleuropa das Mittelalter nicht mehr erlebt. Aus der Zeit bekannt ist das irische Recht, welches ich persönlich für deutlich deutlich sympathischer halte als sowohl germanisches Recht als auch Inquisitionsverfahren.

PS: Du als Lehrer solltest wissen, dass das Wort ‚Standard‘ mit ‚d‘ am Ende geschrieben wird.

Hallo,

Du hattest aber behauptet nicht Inquisitionsprozesse stellten
einen Fortschritt dar, sondern erst der Hexenhammer. Der
beschreibt aber nun auch nach deinen Ausführungen im Grunde
auch nur einen Entwickungsschritt von Iquisitionsprozessen.

ich dachte, ich hätte dies bereits zum Ausdruck gebracht

  • im Hexenhammer wurde erstmals der Ablauf des
    Strafprozessverfahrens schriftlich und verbindlich festgehalten,
    außerdem werden erstmals ausführlich Quellen benannt, auf die der
    Autor sich dabei stützt.

Um es Dir nochmal in Erinnerung zu rufen:
Ich sagte:

… ist die Inquisition eine Verfahrensform -
die zu ihrer Zeit einen klaren Fortschritt darstellte.

Du daraufhin:

Da muss ich Dir klar widersprechen - den Fortschritt brachte erst
der Malleus Maleficarum (Hexenhammer), welcher den Beginn der
modernen Strafprozessordnung darstellt.

Ich habe den Eindruck du hast ein wenig den Zusammenhang verloren in dem diese ganze Diskussion steht und willst statt dessen nur irgendwo recht haben.

Richtigkeit meiner Aussage, dass Inquisitionsprozesse in Bezug
auf die davon herrschende Rechtspraxis durchaus als
Fortschritt gesehen werden konnten?

Deine Aussage ist einfach nicht richtig.

Der Hexenhammer, in dem der Ablauf eines Inquisitionsprozesses fixiert ist, stellt einen Fortschritt dar, das Inquisitionsverfahren, dass nach diesem Muster abläuft aber nicht?
OK, muss wohl stimmen.

Was Dir nicht klar zu sein scheint, ist, dass es keineswegs
so war, dass es eine klare zeitlich Aufeinanderfolge der
beiden Rechtssysteme gab - sie existierten lange Zeit
nebeneinander; es entwickelte sich auch nicht das eine aus dem
anderen.

Das ist mir klar, nur was hat das mit der Frage zu tun, ob das Eine gegenüber dem Anderen einen Fortschritt darstellt?

Ist eine Birne ein Fortschritt gegenüber einem Apfel? Meiner
Ansicht nach kann ein ‚Fortschritt‘ nur innerhalb eines
Systems festgestellt werden.

Es geht um Fortschritt im Rechswesen und auch ein Systemwechsel kann ein Fortschritt sein.
Natürlich ist das immer eine Frage der Perspektive. Die germanischen Priester (so es die gab) werden den Untergang ihres Rechtssystems wohl bedauert haben, aber falls das irgendwie unklar geblieben sein sollte (was ich mir nicht vorstellen kann, da du ja selbst den Bezug zur modernen Strafprozessordnung hergestellt hast):

Aus unserer Perspektive stellte das Inquisitionsverfahren einen Fortschritt dar.

PS: Du als Lehrer solltest wissen, dass das Wort ‚Standard‘
mit ‚d‘ am Ende geschrieben wird.

Ohh, vielen Dank. Fühlst du dich jetzt überlegen? Muss ich mich jetzt schämen? Darf ich kein Lehrer mehr sein?
Mein oben genannter Eindruck wird hier zur Gewissheit.

Gruß
Werner

Hallo,

Ich habe den Eindruck du hast ein wenig den Zusammenhang
verloren in dem diese ganze Diskussion steht und willst statt
dessen nur irgendwo recht haben.

ich wiederum habe schon seit einigen Beiträgen Deinereiner hier und im Nahostbrett den ganz deutlichen Eindruck, dass vielmehr Du derjenige bist, der unbedingt recht haben will - und das ohne auch nur den Anflug von Kenntnis der Materie zu haben. Einfach nur, weil das, was ich schrieb, nicht in Dein Weltbild passt - schließlich weiß ja jeder, dass die Hexenverfolgung BÖSE war.

Ganz abgesehen davon, dass Du es augenscheinlich nicht verkraftest, wenn Dir jemand widerspricht - oder warum hast Du von Beginn unserer Diskussion im Nahostbrett an ohne Not so einen aggressiven und persönlich angreifenden Ton an den Tag gelegt?

Der Hexenhammer, in dem der Ablauf eines
Inquisitionsprozesses fixiert ist, stellt einen Fortschritt
dar, das Inquisitionsverfahren, dass nach diesem Muster
abläuft aber nicht?

Durch die Kodifizierung entstand erstmals eine schriftlich festgehaltene und verbindliche Strafprozessordnung, welche weit über die Hexenprozesse hinaus Anwendung fand (was unter anderem auch dem Buchdruck zu verdanken war).

Noch einmal ganz einfach und zum Mitdenken: Vor dem Hexenhammer gab es schlicht und ergreifend noch keine verbindliche Strafprozessordnung.

Abgesehen davon gab es durchaus auch inhaltliche Unterschiede zu den Inquisitionsverfahren - so wurde z.B. das Prinzip des Offizialdeliktes eingeführt.

Die germanischen Priester (so es die gab)

Hier spricht wieder einmal der wahre Experte der Rechtsgeschichte - war es sogar zu mühsam, etwas im Netz herumzulesen, wenn Du schon weißt, dass Du von dem Thema nichts weißt?

werden den Untergang ihres Rechtssystems wohl bedauert haben,

Apropos: Hast Du eigentlich überhaupt den Unterschied zwischen Strafrechtsnormen und Strafprozessordnung verstanden?

Aus unserer Perspektive stellte das Inquisitionsverfahren
einen Fortschritt dar.

Aus Deiner Perspektive - aber von mangelndem Wissen lassen sich ja viele nicht vom Bilden einer Meinung abhalten.

Darf ich kein Lehrer mehr sein?

Sagen wir einmal so: Ich bin von Herzen froh, dass Du nicht Lehrer meiner Kinder bist.

eod

=^…^=

Hallo,

du wirfst mir agressiven Tonfall vor?

Da kann ich nun doch noch mit einem Lächeln zu Bett gehen.

Gruß
Werner