Ursprungserklärung auf Rechnung bei Handelswaren

Hallo,
wir haben einen Versandhandel (kaufen fertige Produkte ein und verkaufen diese wieder). Bei einer Lieferung in die Schweiz (unter 1.000,-€) muss man eine Ursprungserklärung abgeben… Da ich die Teile aber ja auch nur zukaufe, kann ich den Ursprung ja nicht kennen… Muss man sich hierfür von allen LIeferanten eine Lieferantenerklärung ausstellen lassen? Was ist wenn diese die Teile auch nur zukaufen z.B. Generalimporteure?..

Wer hat hier Erfarung?
Über eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr erfreut.

Servus,

beim Export in die CH muss der Ausführer keine Ursprungserklärung abgeben. Wenn er den Ursprung der Waren nicht belegen kann, darf er keine abgeben.

Wenn keine Ursprungserklärung abgegeben wird, gibt es keine Vergünstigungen beim Schweizer Einfuhrzoll.

Die Fairness gebietet, dass ein deutscher Händler die Schweizer Kunden von vornherein darauf hinweist, für welche der von ihm angebotenen Waren er keine Ursprungserklärung abgeben kann, damit die Kunden wissen, welche eventuelle Zollbelastung auf sie zukommt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

wobei…
… bei einer Ware, die unter 1.000.- kostet und offensichtlich in Deutschland zusammengesetzt wird, der Zoll kaum große Fragen stellen wird, wenn auf der Rechnung als Ursprungsland Deutschland angegeben wird.

Eigentlich ist es ja auch egal, denn die Ursprungserklärung WÜRDE ja lediglich eine Lieferantenerklärung mit nachfolgender EUR1 ermöglichen.

Diesen Aufwand halte ich bei dem geringen Warenwert für schlichtweg zu hoch

Gruss
Hummel

Guten Tag,

es ist aber auch ein Produkt dabei, dass ich zwar von einem deutschen Zulieferer bezogen habe ich aber weiß, dass er oder jemand anderes es zuvor aus USA importiert hatte… Ist dann das Ursprungsland trotzdem Deutschland? Wenn ich einen Zulieferer aus Portugal habe, ich aber nicht weiß wo er die Teile produzieren lässt, ist dann das Ursprungsland Portugal?

Gibt man auf der Handelsrechnung eigentlich auch den Versand als Position mit an, weil Kunde hat ja Versandkosten bezahlt aber hierfür gibt es doch keine Zolltarifnummer… die wird u.a bei der Handelsrechnung von DPD gefordert…

Gruß
Nadine

Hallo,

wenn der/die Zulieferer in der EU sind vereinfacht das die Sache - man muss auf die Rechnung nicht das UrsprungsLAND schreiben, sondern ein Hinweis auf Ursprung Europäische Union ist auch O.K.

Den Zoll interessiert eigentlich auch nur, wo das Teil ÜBERWIEGEND seinen Ursprung hat:

Denk mal an ein Auto:
Ein Porsche kommt eigentlich zweifelsfrei aus Deutschland, aber die Reifen vielleicht aus Japan, der Kautschuk dafür aus Indonesien, das Autoradio aus Japan, der Stahl wurde in Indien gegossen mit Eisenerz aus burmesischen Lagerstätten… Selbst das Porsche-Logo hat einen Messingrand dessen Lagerstätte evtl in Brasilien war… usw usw…

Den Versand/die Lieferbedingungen gibst du auf der Rechnung mit den sog. Incoterms an

http://de.wikipedia.org/wiki/Incoterms#Incoterm-Code…

Da der Kunde die Kosten übernimmt, lauten deine Terms in diesem Fall wahrscheinlich FOT Ladestelle, und Frachtkosten werden keine aufgeworfen, da dir keine entstehen.

Gruss
Hummel

Hallo Hummel,

vielen Dank für das Beispiel mit dem Auto :smile:

Bei den IconTerms hätte ich eher an den Code DAP zollabgefertigt gedacht, dass Kunden nur Zoll une EUSt zahlen muss…

Gruß
Nadine

Hallo,

wenn du weiter oben schreibst

Gibt man auf der Handelsrechnung eigentlich auch den Versand als Position mit an, weil Kunde hat ja Versandkosten bezahlt

dann passt aber DAP nicht… bei DAP zahlst DU!

Gruss
Hummel

Hallo,
oh man ist das kompliziert :smile:
Ich habe das so verstanden, dass DPD von mir die Versandkosten verlangt, so wie immer wenn ich Pakete verschicke… ich aber Versandkosten vorab dem Kunden bei Vorkasse in Rechnung stelle…Und der Kunde dann nur noch die EUst und ggf. Zollgebühren zahlen muss, wenn er das Paket bekommt…
Falsch?

Gruß
Nadine