Hallo,
ich bin auf der Suche nach dem Urteil des Arbeitsgerichtes Münster vom 15. August 1989, AZ: 3 Ga 16/89. Wer kann mir helfen. Ist das Urteil evtl. dort archiviert, da es schon alt ist und bekomme ich als „Nicht-Jurist“ dort vielleicht Auskunft.
Wer kennt weitere Urteile o. ä. die auf folgendem Leitsatz beruhen:
Teilzeitarbeitende Mütter können auch dann von ihrem Arbeitgeber nach Billigkeitsgrundsätzen gem. § 315 Abs. 1 BGB verlangen, die Lage der Arbeitszeit so festzulegen, dass die Kinderbetreuung gewährleistet bleibt, wenn ihm insoweit ein Direktionsrecht zusteht.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verschlechternde Änderung der bisherigen lage der Arbeitszeit von Seiten des Arbeitgebers angestrebt wird.
Vielen Dank für euere Hilfe
Gruß Isolde
Hallo
ich bin auf der Suche nach dem Urteil des Arbeitsgerichtes
Münster vom 15. August 1989, AZ: 3 Ga 16/89. Wer kann mir
helfen. Ist das Urteil evtl. dort archiviert, da es schon alt
ist und bekomme ich als „Nicht-Jurist“ dort vielleicht
Auskunft.
Anschrift:
Arbeitsgericht Münster, Mecklenbecker Str. 229, 48163 Münster
Telefon-Nr.: 0251/97413-0 Fax-Nr.: 0251/97413-49
E-mail: [email protected]
Anrufen und fragen, ob Du das Urteil im Volltext gegen Gebühr zugesendet bekommst.
Wer kennt weitere Urteile o. ä. die auf folgendem Leitsatz
beruhen:
Teilzeitarbeitende Mütter können auch dann von ihrem
Arbeitgeber nach Billigkeitsgrundsätzen gem. § 315 Abs. 1 BGB
verlangen, die Lage der Arbeitszeit so festzulegen, dass die
Kinderbetreuung gewährleistet bleibt, wenn ihm insoweit ein
Direktionsrecht zusteht.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verschlechternde
Änderung der bisherigen lage der Arbeitszeit von Seiten des
Arbeitgebers angestrebt wird.
Da gibt es eine Menge Urteile, aber vielleicht wirst Du einfach mal konkreter, was den erfragten Sachverhalt angehst?
Gruß,
LeoLo
Mal unabhängig von der Frage
Hi!
Mal ganz unabhängig von der Beschaffung des Urteils…
Mit der Verwertbarkeit wäre ich etwas vorsichtig, da sich in der Gesetzgebung gerade im Bereich der Teilzeit in den Jahren nach 1989 eine Menge geändert hat!
Nur so eine Ammerkung!
LG
Guido
Hallo LeoLo,
du hast mir bereits auf „Benachteiligungsverbot für Teilzeitkräfte“ geantwortet. Es geht immer noch um den gleichen Sachverhalt. Ich habe mich inzwischen bei Arbeitskammer und Rechtsanwälten kundig gemacht. Ich habe gute Chancen einen Rechtsstreit vorm Arbeitsgericht zu gewinnen. Doch darauf möchte ich es unter gar keinen Umständen ankommen lassen. Vielleicht genügt es, wenn ich nächste Woche in der Besprechung mit meinen Vorgesetzten einfach das Urteil mal vorlege. Vielen Dank also für die Adresse. Ich werde mich gleich darum kümmern.
Gruß Isolde
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