Hallo mich würde mal interessieren,
ob eine
Darlehensvergabe zum Vergabezeitpunkt ohne Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG.
eine Straftat oder Ordnungswidrikeit ist?
Nach welchen Paragraphen im Strafgesetztbuch wird geurteilt?
Danke für die Information
Hallo
ob eine
Darlehensvergabe zum Vergabezeitpunkt ohne Erlaubnis nach § 54
Abs. 1 Nr. 2 KWG.
eine Straftat oder Ordnungswidrikeit ist?
In § 56 sind die OWis aufgezählt, § 32 I fehlt dort. Ein Verstoß gegen § 32 I Satz 1 ist somit (und nach der Strafandrohung in § 54) auf jeden Fall eine Straftat.
Nach welchen Paragraphen im Strafgesetztbuch wird geurteilt?
Nach keinem. Es wird nach § 54 KWG verurteilt - das ist Nebenstrafrecht.
Gruß
smalbop
Hallo,
danke für die Antwort.
Mich würde noch interessieren, wie es sich mit Gerichtsurteilen verhält, die auf Basis von so einer Nebenstraftat gefällt wurden.
Als Beispiel:
Einem Mann A wurde ein Darlehen gewährt von einem Unternehmen, dass zu diesem Zeitpunkt keine Zulassung zur Kreditvergabe hatte.
Kann das Gericht auf Rückzahlung verurteilen? Bzw. mal angenommen, die neue Erkenntnis, dass die Gesellschaft keine Zulassung hatte kommt nach Urteilssprechung heraus.
Ist das Urteil dann nichtig oder trotzdem gültig?
Wie verhält es sich mit dem Vertrag insgesamt? Ist der so zu sehen wie ein Schuldversprechen oder greift da anderes Recht?
„Es wird nach § 54 KWG verurteilt - das ist Nebenstrafrecht.“
Und wie sieht dann die Verurteilung aus? Ich kann nirgendwo was finden. Gibt es nur eine Geldzahlung und gut ist? Es handelt sich um einige tausend Fälle.
Danke für weitere Informationen im Voraus