Tarifliche Jahressonderzahlung
Ist das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 8 Sa 579/09 vom 10. Februar 2010) zur tarifliche Jahressonderzahlung rechtskräftig und auf in NRW gültig?
Die LBV NRW behauptet, es handelt sich hierbei um eine - zwischenzeitlich rechtskräftige - Einzelfallentscheidung, aus der die LBV aber keine allgemein verbindlichen Schlüsse ableiten kann. Angeblich wird die Thematik zurzeit auf der Ebene der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) erörtert.