Urteil AZ 8 Sa 579/09 v. 10.02.10 rechtskräftig?

Tarifliche Jahressonderzahlung

Ist das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 8 Sa 579/09 vom 10. Februar 2010) zur tarifliche Jahressonderzahlung rechtskräftig und auf in NRW gültig?

Die LBV NRW behauptet, es handelt sich hierbei um eine - zwischenzeitlich rechtskräftige - Einzelfallentscheidung, aus der die LBV aber keine allgemein verbindlichen Schlüsse ableiten kann. Angeblich wird die Thematik zurzeit auf der Ebene der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) erörtert.

Hallo,

das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz wäre nur in Rheinland-Pfalz gültig und nicht auf NRW übertragbar, sofern dieses überhaupt rechtskräftig wurde.
Evtl. gibt es in NRW ein entsprechendes Urteil, da könnte man die Datenbanken nutzen.

Schönen Tag noch.