Urteil des BVerfG

Hi allerseits,

was haltet Ihr vom Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Ehegattensplitting?
Erklärung: bisher kam der steuerliche Vorteil des Ehegattensplittings bei Wiederheirat eines Partners dem unterhaltsberechtigten Partner zu. Dadurch war der 1. Ehepartner bevorzugt.

Ob es jetzt zu einer Prozesslawine für die Familiengerichte kommt?

Interessiert,
Gabi

Hallo, Gabi!
Schlimm genug, daß die ExFrau (sorry - der Expartner) davon profitiert, nur weil man fleißiger arbeitet, um seinen eigenen Lebensstandard zu halten.
Schlimm genug, daß die Schuldfrage nicht mehr gestellt wird. Das macht die Trennung nur allzu leicht und willkürlich. Denn wann ist denn WIRKLICH eine Ehe ZERRÜTTET?! Ich denke, das dürfte bei mindestens 80% der Scheidungen nicht der Fall sein.

Wenn der eine Partner also erneut das „Risiko“ einer Ehe eingeht ist es ja schon unmoralisch, daß der Expartner davon profitiert. Denn in der Zeit des Zusammenlebens ohne Trauschein ist es doch eher wahrscheinlich, daß BeziehungsWILLIGE sich auf einen neuen Partner einlassen. Sollte das bestraft werden??

Ich kenne einige weibliche Wesen, die sich schon mit dem Gedanken im Kopf, die Scheidung einzureichen, noch ein „Kind machen lassen“, damit sie hinterher „ausgesorgt“ haben und ein „freies Leben“ führen können. (Beziehungsunwillig). Sowas darf nicht belohnt werden.

Prozesslawinen - nun ja - ist ja doch eher schlecht anfechtbar. Und wenn schon - sichert Arbeitsplätze…:-}

Liebe Grüße

Jörg

Hallo!

Ich empfehle dir dringend das Posting von Wiz weiter oben über die Trennung von Kirche und Staat genau zu lesen und zu studieren. Natürlich kann eine Ehe zerrüttet sein, Maßstab für das was unter Zerrüttung zu verstehen ist ist aber nicht irgendein moralischer Standpunkt von irgendwem oder das Kirchenrecht irgendeiner Kirche, sondern ausschließlich das auf der Verfassung beruhende Gesetz. Genauso ist als Maßstab für eine Entscheidung eines Gerichtes keinesfalls irgendeine moralische Auffassung maßgeblich, sondern ausschließlich staatliches Recht und das BVerfG prüft u.a. die Übereinstimmung von Gesetzen mit der Verassung, nicht aber auf die Übereinstimmung von Gesetzen mit den moralischen Vorstellungen von irgendjemandem.

Gruß
Tom

Hallo, Tom!

Zufällig habe ich entsprechendes Posting bereits gelesen.

Unstrittig ist jedoch grundsätlich, daß man sich als Paar vor JEDEM Standesbeamten verspricht, in guten und schlechten Tagen…

Diese Tatsache wird heutzutage leider geflissentlich übersehen. Und „zerrüttet“ heißt von der Wortbedeutung definitiv nicht: „Keinen Bock“ oder „Was Besseres“. Es heißt: ruiniert, zerstört. Die Definition ist weder moralisch, kirchlich oder staatlich, sondern sprachlich. Der Staat wendet sie nur an.
Zerstört heißt also : nicht wieder herstellbar. Das ist etwas Endgültiges - nicht von der Moral her, sondern von der Realität. Allerdings hat jeder seinen freien Willen (auch nicht moralisch, sondern real), mit dem er das scheinbar endgültige beeinflussen könnte.
Mit ein wenig Bereitschaft zu lieben, weniger Egozentrik (welche ja so wunderbar von fast allen Medien propagiert wird) dürften wohl die wenigsten Ehen zerrüttet sein. Immerhin hat man sich ja wahrscheinlich mal geheiratet, weil irgendwas am Partner anziehend war…

Vermutlich wird es kein Grundsatzurteil über die Wortwahl bei Eheschließung und Scheidung geben. Und ob sich das so vereinbaren läßt. Es fragt ja auch kein Richter, wie sich die Zerrüttung bemerkbar macht. Das würde ihn in der Definition und Urteilsfindung wohl auch überfordern. Er verläßt sich vielmehr auf das „Ich will nicht“ der Scheidungskandidaten.
Und ein „ich will nicht“ kommt in der sprachlichen Definition nicht vor.

Liebe Grüße
Jörg

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Hallo Jörg!

Ja das kann alles sein. Es gibt aber Gesetze, in denen das anders geregelt ist als du hier darstellt und maßgeblich für Gerichte und Verwaltungsbehörden sind nunmal die Gesetze. Wenn man sich auch vor dem Standesbeamten die Ehe bis zum Tod verspricht, so kann man sie dennoch scheiden, weil es im Gesetz so steht, nicht weil es moralisch oder nicht moralisch ist und Gerichte und Behörden sind Gott sei Dank an dieses Gesetz gebunden.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

ich schätze ja Deine Beiträge wegen ihrer Ausgewogenheit sehr.
Aber bei dieser Aussage kann ich nur den Kopf schütteln: hast Du schon einmal von Wolfgang Däubler „Das soziale Ideal des Bundesarbeitsgerichts“ gelesen ?
Ich meine, dass die Wertvorstellungen des Gerichts - in einer Demokratie nicht so offensichtlich und formal - sehr wohl in das Urteil einfliessen.
Sehr interessant und lesenswert in diesem Zusammenhang Bernd Rüthers „Die unbegrenzte Auslegung. Zum Wandel der Privatrechtsordnung im Nationalsozialismus“
Da wird die Änderung der juristischen Wertewelt und die Anwendung hierzu ausgiebig dargestellt. Übrigens, und das ist das Entscheidende: im Zivilrecht OHNE wesentliche Änderung des BGB.

Gruß
Peter

Mal eine Frage, die mit diesem Thema nichts zu tun hat:
In Deiner ViKa steht als Beruf Rechtsanwaltsanwärter.
Ist das in Österreich eine offizielle Bezeichnung ?

Genauso ist als Maßstab
für eine Entscheidung eines Gerichtes keinesfalls irgendeine
moralische Auffassung maßgeblich, sondern ausschließlich
staatliches Recht und das BVerfG prüft u.a. die
Übereinstimmung von Gesetzen mit der Verassung, nicht aber auf
die Übereinstimmung von Gesetzen mit den moralischen
Vorstellungen von irgendjemandem.

Gruß
Tom

Hallo Peter!

Ich stimme dir teilweise zu. In der Praxis fließen manchmal schon auch politische Vorstellungen in Urteile ein, wobei man sich auch klar sein muss, dass so eine Vorgangsweise erstens methodenwidrig ist und zweitens nach der (mE richtigen) Auffassung der Verfassungsrechtler auch verfassungswidrig. Urteile mit politischen Touch sind daher auch meistens sehr umstritten. Schwierig ist oft die Abgrenzung. ZB kann eine Interpretation eines Gesetzes nach sozialen Grundsätzen politisch sein, dann wäre sie unzulässig, sie kann aber in D auch aus dem Sozialstaatsprinzip der deutschen Verfassung ableitbar sein, dann ist es wieder rechtlich in Ordnung - wie gesagt die Abgrenzung ist in der Theorie sehr viel leichter als in der Praxis. Bei Verfassungsgerichten muss man halt noch mehr aufpassen, denn diese achten in der Regel schon darauf, dass methodisch sehr korrekt gearbeitet wird, die politischen Auswirkungen einer rechtlichen Entscheidung sind allerdings meistens sehr groß, sodass manchmal der (von manchen Politikern durchaus gewünschte) Eindruck einer politischen Entscheidung entsteht. Wobei diese politischen Folgen einer BVerfG Entscheidung auch logisch sind, denn auch die Verfassung ist eine politische Entscheidung -> weicht die politische Entscheidung eines Gesetzes von der politischen Entscheidung der Verfassung ab, so wird sie vom Verfassungsgericht korrigiert, aber nicht deshalb weil die Entscheidung politisch ist, sondern weil die Verfassung politisch ist.

Meine Kritik am Vorposting habe ich deshalb angebracht, weil sie ein gerichtliches Urteil mit politischen Argumenten kritisiert und dies ist unstrittigerweise unzulässig.

Mal eine Frage, die mit diesem Thema nichts zu tun hat:
In Deiner ViKa steht als Beruf Rechtsanwaltsanwärter.
Ist das in Österreich eine offizielle Bezeichnung ?

Ja (sie wurde allerdings erst 1938 vom „Führer“ eingeführt, bis dahin hießen wir noch Advokaturkandidaten :wink:

Das ergibt sich aus dem österreichischen Ausbildungssystem für RAe, welches völlig anders ist als das deutsche:

Also Diplomstudium der Rechtswissenschaften (8 Semester Diplomstudium (->Magister iuris) Pflicht, 4 Semester Doktorat freiwillig), dann 9 Monate Gerichtspraxis, dann muss man weitere 51 Monate (4 Jahre und drei Monate) bei einem Rechtsanwalt als Rechtsanwaltsanwärter angestellt sein. Dabei macht man unter Aufsicht des Ausbildungsanwaltes die gleichen Tätigkeiten wie der RA, darf für seinen RA verhandeln, aber nichts schriftliches unterschreiben, das ganze zu einem Lohn der meistens unter dem der Putzfrau der Kanzlei liegt. Dann macht man die Rechtsanwaltsprüfung, das ist praktisch der ganze Stoff der Uni plus die Sonderkenntnisse, die man als RA haben muss (Vertragserrichtung, Standesrecht etc.) und dann ist man RA. Etwas aufwendig unser System, aber es soll angeblich zu einem hohen anwaltlichen Durchschnittsniveau im internationalen Vergleich führen (ich habe das nicht überprüft, die Anwaltskammer sagt das halt immer).

Parallel geht das ganze fürs Notatariat und Richter, da gibt es entsprechend Notariatsanwärter und Richteramtsanwärter (RiAA). Diese schließen ab mit Notariatsprüfung bzw. Richteramtsprüfung.

Gruß
Tom

Hallo, Tom!

Ja das kann alles sein. Es gibt aber Gesetze, in denen das
anders geregelt ist als du hier darstellt…

Falls Du meinst, daß Zerrüttung im Gesetz anders ausgelegt wird, als es sprachlich richtig ist, so ist mir das durchaus bewußt. Deswegen muß es aber nicht richtig sein.

Wenn
man sich auch vor dem Standesbeamten die Ehe bis zum Tod
verspricht, so kann man sie dennoch scheiden, weil es im
Gesetz so steht, nicht weil es moralisch oder nicht moralisch
ist und Gerichte und Behörden sind Gott sei Dank an dieses
Gesetz gebunden.

… über das „Gott sei Dank“ laß uns mal lieber nicht streiten…:wink:

Gruß
Tom

Gruß

Jörg

Hallo, Tom!

Ja das kann alles sein. Es gibt aber Gesetze, in denen das
anders geregelt ist als du hier darstellt…

Falls Du meinst, daß Zerrüttung im Gesetz anders ausgelegt
wird, als es sprachlich richtig ist, so ist mir das durchaus
bewußt. Deswegen muß es aber nicht richtig sein.

Das kann durchaus stimmen was du sagst (obwohl es nicht meine Meinung ist), aber Gesetze sind nach juristischen Grundsätzen auszulegen und nicht nach außerrechtlichen (moralischen) Maßstäben. D.h. du müsstest dir ein anderes Argument überlegen, damit du zu deinem Ergebnis kommst.

Gruß
Tom