Urteil durch Gesetz vollziehen

Hallo,

ich habe gelesen, dass eine ältere Frau den Ausdruck „Altweibersommer“ für diskriminierend empfungen hat und auf Unterlassung geklagt hat. Das Gericht hat die Klage abgewiesen.

Nehmen wir an, das Gericht hätte der Klage stattgegeben. Die Verwendung eines Begriffes, der diskriminiernd ist, würde ja nicht nur ein Verbot der Verwendung und damit Unterlassung zwischen zwei Personen (Prozessparteien) regeln, sondern alle Personen dürften diesen Namen nicht mehr verwenden. Damit würde es keine Wirkung inter partes geben, wie normalerweise die Wirkung einer gerichtlichen Entscheidung ist, sondern man müsste ein Gesetz machen, die das Verbot für die Allgemeinheit regelt. Kann ein Gericht überhaupt ein Gerichtsurteil fällen, das nur durch ein Gesetz vollzogen werden kann? Da würde ja die Gewaltenteilung völlig außer Kraft gesetzt.

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Du irrst dich - auch diese Entscheidung wirkte nur inter partes und hätte auch dann nur inter partes gewirkt, wenn der Beklagten die Verwendung des Begriffs verboten worden wäre. Es handelte sich um einen ganz (na ja…) normalen zivilrechtlichen Streit vor einem Landgericht.

Insofern hat sich deine Frage eigentlich erledigt. Der „Vollzug“ des Urteils hätte stattgefunden wie bei jedem anderen Urteil auch, mit dem jemand auf Unterlassung verklagt wird. Es hätte keines Gesetzes dafür bedurft.

Anzumerken ist, dass das Bundesverfassungsgericht sehr wohl dem Gesetzgeber aufgeben kann, bestimmte gesetzliche Regeln zu schaffen. Das ist vielleicht im gewissen Sinne ein Durchbruch der Gewaltenteilung, aber andererseits auch deren Sicherstellung. Denn zu ihr gehört ja auch die Kontrolle durch die Gerichte, die nicht möglich wäre, wenn ein Gericht zwar denken und sprechen, aber nicht handeln könnte.

Es gibt übrigens sogar bundesverfassungsgerichtliche Entscheidungen mit Gesetzeskraft, vgl. § 31 II BVerfGG.

Levay