Hallo,
für mich scheinen da Neid und Unwissenheit zu toben.
was hat das mit Neid zu tun? Soll doch jeder seine Kohle machen, aber bitte nicht auf Kosten der Allgemeinheit!
Ich denke der Spitzensteuersatz ist echt zu hoch, dafür hat man wenigstens - je dicker man es hat - auch ordentlich Möglichkeiten, das zu verst. EK drücken.
Zum Thema Unwissenheit:
Der Zeitraum, für den rückwirkend Steuern nachgefordert werden können, umfasst zehn Jahre. Da jedoch die Uhr erst mit der Abgabe der Steuererklärung zu ticken anfängt, können es bis dreizehn Jahre Nachzahlung sein.
http://nachrichten.rp-online.de/article/politik/BGH-…
Der BGH will ferner, dass schon bei einer Hinterziehung von 50 000 Euro von einem „großen Ausmaß” bzw. einem „besonders schwerwiegenden Fall” die Rede ist. Der BGH stellt in seinem Grundsatzurteil Steuerhinterziehung als Deliktstyp ausdrücklich auf eine Stufe mit dem Betrug.
Und von Hinterziehung in großem Stil kann hier sicher gesprochen werden.
Ein Urteil sollte gerecht sein - überraschen muss es nicht unbedingt!
Was findest du daran gerecht?
Die Kriterien sind mehr als erfüllt, was eigentlich eine Haftstrafe rechtfertigt. Er hat jahrelang betrogen und das im großen Stil.
zum Vergleich:
http://www.graumarktinfo.de/gm/aktuell/vorgericht/:V…
Das Landgericht München hat den Gründer der VIP-Medienfonds, Andreas Schmid, am 13. November 2007 wegen Steuerhinterziehung zu sechs Jahren Haft verurteilt.…Er sitzt seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft.
Was ist da nun gerecht?
Es kommt eben auch darauf an, wo verhandelt wird. Und das wissen die Steuerhinterziehungsprofis auch, oder zumindest deren Anwälte.
http://www.sueddeutsche.de/finanzen/504/454188/text/
von Fokus halte ich zwar nichts, aber trotzdem als Ergänzung
http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuerfahndung/…
Immerhin ist dieses Urteil, in Anbetracht der in diesem Alter
äußerst Zweifelhaften Haftfähigkeit und der U-Haft, in der
Praxis
Das ist hoffentlich nicht dein Ernst Zumwinkel mit seinen 64 Jährchen als potenziell haftunfähig erklären zu wollen?
Und wenn alles auffliegt, rotten sich der Arbeitslose, der
Arbeiter,
der Lehrer und der Selbstständige zusammen und fordern
lautstark
das der Topmanager geteert und gefedert gehört.
Stopp. Wenn diese die Kriterien von Hinterziehung im großen Stil erfüllen, dann müssen die genau so bestraft werden. Erst recht, wenn es über Jahre geschieht.
Und da es situationsbedingt den Wohlhabenderen eben leichter fällt, die 50 T€ zu erreichen, besteht für diese halt auch ein höheres Risiko, höhere Strafen einzufangen. Und das ist auch gut so.
Bei Einkommen- und Umsatzsteuerdelikten wurden 1998 insgesamt 1492 Jahre verhängt. Im Jahr 2000 waren es nur noch 1328 Jahre.
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,…
…Fahndern kritisieren auch ausgehandelte „Deals“ im Vorfeld der Gerichtsentscheidung. Anwälten und Verfolgungsbehörden würden Absprachen treffen, die dann von den Gerichten abgesegnet werden. Folge in den meisten Fällen: Einstellung des Verfahrens gegen Geldstrafe. Fachleute sind sich jedoch weitgehend einig, dass gerade Gefängnisstrafen äußerst abschreckend wirken. „Gerade die Täter, die hohe Beträge hinterziehen können, sind äußerst haftempfindlich“, so ein Staatsanwalt.
Und ich sehe hier echt keinen Grund, mildernde Umstände gelten zu lassen, zumal ja nichteinmal eine Selbstanzeige erfolgte.
Und ob der Typ nun Zumwinkel oder Hänschen Meier oder Müller heißt ist völlig egal.
Wie man solche Taten in Schutz nehmen kann, verstehe ich echt nicht.
TM