Urteil für Klaus Zumwinkel

Ja,das war natürlich d i e Nachricht des Tages,das der millionenschwere Steuerhinterzieher eine bewährungshaftstrafe bekommt…

Ich denke,daß er das Urteil selbst schon von vornherein wußte und daher natürlich keine Mine vollzog.

Ich stelle die Frage,was wohl im gleichen oder ähnlichen Fall mit Otto-Normalverbraucher passiert wäre…

Unglaublich!!

Gruß,Hendrik

Ich stelle die Frage,was wohl im gleichen oder ähnlichen Fall
mit Otto-Normalverbraucher passiert wäre…

Sehr wahrscheinlich dasselbe, wenn auch nicht davon auszugehen ist, dass es einen Otto Normalverbraucher gibt, der eine Million am Fiskus vorbei schmuggeln kann, einfach, weil er die nicht hat.
Außerdem wollen wir die eine Million Euro Geldstrafe nicht unter den Tisch fallen lassen.
Sowas tut auch einem Klaus Zumwinkel weh.

Hier ist ein Bericht dazu: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,603534,00.html

Unglaublich!!

Was?

WoDi

Hallo,

einen Otto Normalverbraucher gibt, der eine Million am Fiskus vorbei :schmuggeln kann, einfach, weil er die nicht hat.

Vor allem sind die knappe Million ja nur Steuern auf die Kapitalerträge…

Nur damit man mal weiß, welche Summen der gute Mann da angelegt hat.
Die eine Million Strafe macht der aus dem Trinkgeldkässchen.

Grüße
Didi

Wohl mehr oder inder genau das selbe… schliesslich ist sein Fall an dem einer unbekannteren Person angeleht die ein ähnliches Strafmass erhalten hat.

Es wäre ja schön wenn man an einer prominenten Person ein Exempel statuieren würde, aber vor demn Gesetz sind dann doch alle gleich.

Hallo,

Wohl mehr oder inder genau das selbe… schliesslich ist sein
Fall an dem einer unbekannteren Person angeleht die ein
ähnliches Strafmass erhalten hat.

Nein. Bei einem „Normalbürger“ hätte man nicht zufällig die Akten 12 Stunden zu spät eingereicht. Zitat aus dem unten genannten Spiegelartikel:

Das Jahr 2001 wurde allerdings nicht zur Anklage zugelassen - weil ein Ermittlungsrichter Beschlüsse zwölf Stunden zu spät ausgefertigt hatte und sich das auf die Verjährung auswirkte. Ohne diese Verjährung hätte Zumwinkel eine Gefängnisstrafe gedroht, denn ab einer Summe von einer Million Euro hätte die Strafe einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zufolge nur im Ausnahmefall zur Bewährung ausgesetzt werden dürfen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,603534,00.html

Gruß

Fritze

nein - tut nicht weh
da das nur aus der portokasse bezahlt wird.

der kleine mann, der um seine existenz kämpft würde in relation zum vermögen mit einer zigfachen millionenstrafe belegt - aber in d ist das ja gedeckelt…

da das nur aus der portokasse bezahlt wird.

Jaja, die gute alte Portokasse…

der kleine mann, der um seine existenz kämpft würde in
relation zum vermögen mit einer zigfachen millionenstrafe
belegt - aber in d ist das ja gedeckelt…

Der kleine Mann, der um seine Existenz kämpft, wird gar nicht bestraft, außer er hat Steuern hinterzogen. Und soweit ich weiß, gilt da die Faustformel, dass die Geldstrafe so hoch ist wie die Steuerschuld, die natürlich auch gezahlt werden muss, wie Zumwinkel das auch getan hat.
Wenn der kleine Mann clevererweise vorher zur Selbstanzeige schreitet, kann er die Strafe vermeiden. Die Steuerschuld muss er natürlich auch dann bezahlen, notfalls in Raten.

Nun werde Geldstrafen aber am Einkommen und nicht am
Vermögen festgemacht!
Ist irgendwo ungerecht,klar. Wenn du einem
Geringverdiener, der kaum Rücklagen bilden kann,
3 Monatsgehälter wegnimmst dann kann dies Unter umständen
existenzbedrohend sein, ein Besserverdiener regt sich auf
und ein Reicher zuckt mit den Schultern.
Aber was will man machen ?
Es begeht einer eine Strafttat, sagen wir ein Geringverdiener wird
mit Gras erwischt, und bekommt 60 Tagessätze.
Existenzbedrohend, klar.

Und der Reiche mit 30 Mio auf dem Konto ?
Soll dann die Strafe für Grasbesitz bei ihm 30 Mio sein, oder was ?
Denn dies wäre die einzige Maßnahme , die auch bei ihm existenz-
bedrohend wäre. Doch halt, er wird zu einem Reichen Kumpel gehen und
sich mal schnell 50kEuro leihen , damit er die zwei
Monate nicht Hungern muss …
Selbst wenn du einem Reichen sein ganzes Geld wegnimmst, er hat immer
noch seine Arbeit und verdient dannach wieder Geld …
Im übrigen haben „Reiche“ auch nicht dass Gefühl für Geld verloren …
Gleiche Bestrafung für alle geht einfach nicht, zumindest wenn es um
Geldstrafen geht.
Die sollten abgeschafft werden …

Es ist und bleibt leider so,daß in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird,und das Herr Zumwinkel nie in den Knast kommen wird,daß wurde vorher schon genügend abgesprochen.Es kann ja nicht sein,was nicht sein darf.Der liebe herr Zumwinkel wird seine Strafe aus der Portokasse bezahlen,warum kam der überhaupt zur Urteilsverkündung??

Ich hab nur noch den Kopf geschüttelt und das hat die Rechtsexpertin vom „Spiegel“ genau so getan,als sie von RTL interviewt wurde.

Wenn ich ganz genau weiss,daß mir bei solchen kriminellen Machenschaften als Promi nur eine Geldbusse in Portokassenhöhe droht,mach ich es immer wieder.

Gruß,Hendrik

Na ja, vielleicht sollte hier doch mal ein Stammtischbrett eingerichtet werden.
Wäre das nichts für dich?

Schlamperei gibts auch bei kleinen Fischen…

Schlamperei gibts auch bei kleinen Fischen…

Ja, gut, dass unsere Justiz stets neutral und vor allem komplett unbestechlich ist.

In manch anderen Ländern hätte für so eine Glanzleistung erstmal jemand einen Koffer voll Geld „vergessen“ müssen. Hier passiert das einfach aus Versehen. Das ist echt dumm gelaufen.

Gruß

Fritze

Schlamperei gibts auch bei kleinen Fischen…

Schlamperei gibt es besonders bei kleinen Fischen, ganz besonders wenn es um sogenannte Bagatell-Strafsachen geht. Da wird dann gar nicht so genau geguckt, irgendein Urteil gesprochen und irgendeine Strafe verhängt, die den Herren Richter sehr gering erscheint, für den Verurteilten aber eine Katastrophe bedeuten kann.

In Berufung gehen kann er dann nicht.
Es ist halt nicht so wichtig.

Ob es sich hier in diesem Falle wirklich um Schlamperei handelte, das wird man wohl nie erfahren.

Hallo,

aus folgenden Gründen halte ich Milderungsgründe für unbegründet:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,603534,00.html
Laut Anklage hat Zumwinkel in den Jahren 2001 bis 2007 Abgaben in Höhe von 1,2 Millionen Euro hinterzogen.

Deutet darauf hin, dass er das schon lange immer Steurn hinterzog.

Er zahlte insgesamt rund 3,9 Millionen Euro an Steuern, Zinsen und Gebühren zurück. Bei dieser Summe sind auch Steuerhinterziehungen berücksichtigt, die strafrechtlich wegen Verjährung keine Rolle mehr spielten.

Für mich ein klares Indiz, dass er sich freikaufte. Er weiß, dass er mit dieser „freiwilligen“ Zahlung immer noch gut weg kommt.

http://www.fr-online.de/top_news/1639
Der frühere Postchef Zumwinkel soll 1986 in Liechtenstein eine Stiftung zu eigenen Gunsten gegründet haben. Das Stiftungsvermögen soll Ende 2006 mehr als 11,8 Millionen Euro betragen haben. Die Fälle von 1986 bis 2001 sind verjährt.

_Bereits bei Beträgen von mehr als 100.000 Euro müssen laut BGH in der Regel Freiheitsstrafen verhängt werden. Dann sind aber - je nach Einzelfall - noch Bewährungsstrafen möglich, entschied die Karlsruher Richter.

Im Radio SWR1 kam in den Nachrichten, dass die Stiftung den Namen „Zur Vermehrung von Vermögen“ hieß. Seltsamerweise wurde dieser Zusatz bei der Widerholung der Nachrichten dann plötzlich weggelassen, aber ich habe es deutlich gehört!

Also ich finde, wenn ein Geständnis und Reue als stark strafmildernd gewürgdigt wird, sollte eine solche Reue aber auch auf Glaubhaftigkeit geprüft werden.
Und dass diese Reue echt ist, nehme ich dem guten Herren jetzt nicht mehr ab, wenn er schon mehrere Jahre betrogen hat.
Dieses Geständnis und Beteuern der Reue ist nichts, als Kalkül auf anwaltlichen Rat.
Scheißegal, ob es juristisch verjährt ist. Der Strafmilderungsgrund kann in meinen Augen berechtigterweise angezweifelt werden und ist in meinen Augen dann auch zu versagen.

Für mich sind Leute, die über Jahre hinweg Steuern hinterziehen und betrügen schlicht Verbrecher. Über die 3 Mio. lacht der sich doch ins Fäustchen, und kauft sich halt ein Schlösschen oder Yacht weniger.
Selbst 5 Mio. könnte er locker verkraften, aber mal ein paar monate im Knast zu sitzen, würde ihn vielleicht wieder auf den Boden holen.

TM_

Hallo zusammen,

für mich scheinen da Neid und Unwissenheit zu toben.

Ich denke,daß er das Urteil selbst schon von vornherein wußte
und daher natürlich keine Mine vollzog.

Ein Urteil sollte gerecht sein - überraschen muss es nicht unbedingt!

Immerhin ist dieses Urteil, in Anbetracht der in diesem Alter
äußerst Zweifelhaften Haftfähigkeit und der U-Haft, in der Praxis
härter als wenn er z.B. 3 Jahre ohne Bewährung, und damit einer
deutlich niedrigeren Strafzahlung (!), bekommen hätte.

Man darf auch bei all diesen ‚Steuersparmodellen‘ nicht vergessen,
das nicht mal endgültig geklärt ist, ob die dabei begangene Steuer-
hinterziehung überhaupt vorsätzlich und damit strafbar war. Als
all das von den Banken beworben wurde, galt es als legal oder als
‚Grauzone‘!

Letztlich dienen solche Absprachen der Maximierung der staatlichen
Einnahmen, dem Rechtsfrieden und der Prozessicherheit. Jeder, der
da mault, sollte sich mal überlegen was los wäre, wenn Zumwinkel
nach x Instanzen und Beschwerden und BVG-Anfrage wegen einem Form-
fehler freigesprochen worden wäre oder er das Ende des so gewaltig
verlängerten Verfahrens nicht mehr erlebt hätte.
Von dem Kosten und der Bindung von Justizpersonal mal ganz abgesehen.

Ich stelle die Frage,was wohl im gleichen oder ähnlichen Fall
mit Otto-Normalverbraucher passiert wäre…

Niemand, der 10 Millionen Steuern hinterzieht, ist Otto Normal.
Und Absprachen sind die heute Regel.

Unglaublich!!

Ich habe bei diesem (und ähnlichen) Verfahren immer den selben
Eindruck:

Der Arbeitslose arbeitet schwarz.
Der Arbeiter bescheisst bei den Fahrtkosten.
Der Lehrer setzt sein erfundenes Arbeitszimmer ab.
Der Selbstständige betrügt mit Spesenabrechungen.
Der Topmanager hat sein Konto in Lichtenstein.

Und wenn alles auffliegt, rotten sich der Arbeitslose, der Arbeiter,
der Lehrer und der Selbstständige zusammen und fordern lautstark
das der Topmanager geteert und gefedert gehört.

Viele Grüße

Jake

Hallo, TM

Im Radio SWR1 kam in den Nachrichten, dass die Stiftung den
Namen „Zur Vermehrung von Vermögen“ hieß. Seltsamerweise wurde
dieser Zusatz bei der Widerholung der Nachrichten dann
plötzlich weggelassen, aber ich habe es deutlich gehört!

die Stiftung hiess:
„Devotion Family Foundation“

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/245/317123/text/

Gruß
karin

Hallo,

für mich scheinen da Neid und Unwissenheit zu toben.

Interessant.

Der Arbeitslose arbeitet schwarz.
Der Arbeiter bescheisst bei den Fahrtkosten.
Der Lehrer setzt sein erfundenes Arbeitszimmer ab.
Der Selbstständige betrügt mit Spesenabrechungen.
Der Topmanager hat sein Konto in Lichtenstein.

Und wenn alles auffliegt, rotten sich der Arbeitslose, der
Arbeiter, der Lehrer und der Selbstständige zusammen und
fordern lautstark das der Topmanager geteert und gefedert
gehört.

Das liegt daran, dass der Topmanager vorher den Arbeitslosen, den Arbeiter, den Lehrer und den Selbstständigen hat teeren und federn lassen.

Nur wenn es um den Topmanager geht, dann ist komischerweise immer gerade der Teer alle.

Gruß

Fritze

* (o.w.T.)

Hallo,

für mich scheinen da Neid und Unwissenheit zu toben.

was hat das mit Neid zu tun? Soll doch jeder seine Kohle machen, aber bitte nicht auf Kosten der Allgemeinheit!
Ich denke der Spitzensteuersatz ist echt zu hoch, dafür hat man wenigstens - je dicker man es hat - auch ordentlich Möglichkeiten, das zu verst. EK drücken.

Zum Thema Unwissenheit:
Der Zeitraum, für den rückwirkend Steuern nachgefordert werden können, umfasst zehn Jahre. Da jedoch die Uhr erst mit der Abgabe der Steuererklärung zu ticken anfängt, können es bis dreizehn Jahre Nachzahlung sein.

http://nachrichten.rp-online.de/article/politik/BGH-…
Der BGH will ferner, dass schon bei einer Hinterziehung von 50 000 Euro von einem „großen Ausmaß” bzw. einem „besonders schwerwiegenden Fall” die Rede ist. Der BGH stellt in seinem Grundsatzurteil Steuerhinterziehung als Deliktstyp ausdrücklich auf eine Stufe mit dem Betrug.

Und von Hinterziehung in großem Stil kann hier sicher gesprochen werden.

Ein Urteil sollte gerecht sein - überraschen muss es nicht unbedingt!

Was findest du daran gerecht?
Die Kriterien sind mehr als erfüllt, was eigentlich eine Haftstrafe rechtfertigt. Er hat jahrelang betrogen und das im großen Stil.

zum Vergleich:
http://www.graumarktinfo.de/gm/aktuell/vorgericht/:V…
Das Landgericht München hat den Gründer der VIP-Medienfonds, Andreas Schmid, am 13. November 2007 wegen Steuerhinterziehung zu sechs Jahren Haft verurteilt.…Er sitzt seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft.

Was ist da nun gerecht?

Es kommt eben auch darauf an, wo verhandelt wird. Und das wissen die Steuerhinterziehungsprofis auch, oder zumindest deren Anwälte.
http://www.sueddeutsche.de/finanzen/504/454188/text/
von Fokus halte ich zwar nichts, aber trotzdem als Ergänzung
http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuerfahndung/…

Immerhin ist dieses Urteil, in Anbetracht der in diesem Alter
äußerst Zweifelhaften Haftfähigkeit und der U-Haft, in der
Praxis

Das ist hoffentlich nicht dein Ernst Zumwinkel mit seinen 64 Jährchen als potenziell haftunfähig erklären zu wollen?

Und wenn alles auffliegt, rotten sich der Arbeitslose, der
Arbeiter,
der Lehrer und der Selbstständige zusammen und fordern
lautstark
das der Topmanager geteert und gefedert gehört.

Stopp. Wenn diese die Kriterien von Hinterziehung im großen Stil erfüllen, dann müssen die genau so bestraft werden. Erst recht, wenn es über Jahre geschieht.
Und da es situationsbedingt den Wohlhabenderen eben leichter fällt, die 50 T€ zu erreichen, besteht für diese halt auch ein höheres Risiko, höhere Strafen einzufangen. Und das ist auch gut so.

Bei Einkommen- und Umsatzsteuerdelikten wurden 1998 insgesamt 1492 Jahre verhängt. Im Jahr 2000 waren es nur noch 1328 Jahre.
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,…
…Fahndern kritisieren auch ausgehandelte „Deals“ im Vorfeld der Gerichtsentscheidung. Anwälten und Verfolgungsbehörden würden Absprachen treffen, die dann von den Gerichten abgesegnet werden. Folge in den meisten Fällen: Einstellung des Verfahrens gegen Geldstrafe. Fachleute sind sich jedoch weitgehend einig, dass gerade Gefängnisstrafen äußerst abschreckend wirken. „Gerade die Täter, die hohe Beträge hinterziehen können, sind äußerst haftempfindlich“, so ein Staatsanwalt.

Und ich sehe hier echt keinen Grund, mildernde Umstände gelten zu lassen, zumal ja nichteinmal eine Selbstanzeige erfolgte.
Und ob der Typ nun Zumwinkel oder Hänschen Meier oder Müller heißt ist völlig egal.

Wie man solche Taten in Schutz nehmen kann, verstehe ich echt nicht.

TM

Ob es sich hier in diesem Falle wirklich um Schlamperei
handelte, das wird man wohl nie erfahren.

Wie man einen Fall, über den tag-taäglich in allen Medien berichtet wird „verschlampen“ kann, das soll mir erstmal einer erklären…

  • Anwar