Urteil für Klaus Zumwinkel

Hallo,

Wohl mehr oder inder genau das selbe… schliesslich ist sein
Fall an dem einer unbekannteren Person angeleht die ein
ähnliches Strafmass erhalten hat.

Nein. Bei einem „Normalbürger“ hätte man nicht zufällig die Akten 12 Stunden zu spät eingereicht. Zitat aus dem unten genannten Spiegelartikel:

Das Jahr 2001 wurde allerdings nicht zur Anklage zugelassen - weil ein Ermittlungsrichter Beschlüsse zwölf Stunden zu spät ausgefertigt hatte und sich das auf die Verjährung auswirkte. Ohne diese Verjährung hätte Zumwinkel eine Gefängnisstrafe gedroht, denn ab einer Summe von einer Million Euro hätte die Strafe einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zufolge nur im Ausnahmefall zur Bewährung ausgesetzt werden dürfen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,603534,00.html

Gruß

Fritze