Urteil Gebiss

Hi,

kann mir das jemand mal erklären?

http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.p…

Habe ich im Alter (noch habe ich ja alle Zähne) keinen Anspruch auf eine korrekte Arbeit?

Darf ein Richter wirklich so weit gehen, mir vorzuschreiben wie lange ich mein Gebiss zu tragen habe?

kopfschüttelnde Grüße
Tina

Darf ein Richter wirklich so weit gehen, mir vorzuschreiben
wie lange ich mein Gebiss zu tragen habe?

Das hat er nicht getan. Sein Argument lautet, dass man das Gebiß nicht unbedingt den ganzen Tag tragen können muß, damit man es bezahlen muß.

Hi,

in Anbetracht der Tatsache, daß so ein Gebiss nicht gerade billig ist, sollte es doch den ganzen Tag getragen werden können. Ich dachte, das wäre mittlerweile Standard.

Gruß
Tina

in Anbetracht der Tatsache, daß so ein Gebiss nicht gerade
billig ist, sollte es doch den ganzen Tag getragen werden
können. Ich dachte, das wäre mittlerweile Standard.

Da sind wir einer Meinung, nur der Richter in dem zitierten Urteil offenbar nicht. Da aber ein Anteil erstinstanzlicher Urteile aufgehoben wird, besteht noch Hoffnung.

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Bleibt wohl ohne Berufung:

„Wegen der Kosten und des Prozessrisikos verzichtet Manfred Schlüter auf eine Berufung. Das Zahnlabor hat ihm aus Kulanz kostenlos eine weitere Prothese angefertigt. Az.: 57 C 435/09“

http://www.westfalen-blatt.de/nachrichten/regional/o…

Schöne Grüße, Bernhard

Hallo,
interessanter link. Vor allem das:
„Der Patient habe dem Zahnarzt keine Möglichkeit einer ausreichenden Nachsorge zur Beseitigung der Probleme gegeben.“
lässt die Sache ja in etwas anderem Licht erscheinen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo

da hast Du sicher recht, aber das mit den 2 Stunden hat mich wirklich umgehauen, als ich das heute früh im Radio hörte.

Gruß
Tina

Hallo,

aber das mit den 2 Stunden hat mich
wirklich umgehauen, als ich das heute früh im Radio hörte.

Deshalb haben sie das ja auch im Radio genau so gebracht.
Gruß
loderunner

Hallo!

kann mir das jemand mal erklären?

Unter Umständen ja, nachdem man das Urteil mal gelesen hat.
Man sollte sich keine Meinung aufgrund einer verkürzten Darstellung in der Presse bilden.
Wobei man damit ja derzeit gern schnell bei der Hand ist. Es soll sogar Verfassungsorgane geben, die Urteile eines Landesarbeitsgerichts als „Barbarisches Urteil von asozialer Qualität“ bezeichnen und das vollkommen in Ordnung finden - wahrscheinlich auch ohne Lektüre der Entscheidung selbst.
Also ich kann Dir das Urteil jedenfalls nicht erklären obwohl ich das eigentlich können müsste - weil ich es nämlich nicht kenne.

Gruß,

Florian.