Hallo Forum! 
Ich suche ein Urteil, bin bisher aber im Internet nicht fündig geworden. Es handelt sich um ein Urteil des OLG Celle vom 05.01.1994 (NJW-RR 1994, Seite 743 ff.) zum Thema Abrechnung eines Leasingvertrags. Kann jemand aushelfen?
Danke!
Gruß
Jens
Hallo Jens,
Langfassung habe ich leider nicht, aber die Kurzfassung:
OLG Celle 2. Zivilsenat, Urteil vom 5. Januar 1994, Az: 2 U 177/91
AGBG § 3, AGBG § 9, BGB § 252, BGB § 554, BGB § 557
Leasingvertrag: Schadensabrechnung auf Kilometerbasis bei fristloser Kündigung eines nicht ordentlich kündbaren Vertrages; überraschende und benachteiligende Klauseln über die Schadensberechnung
Leitsatz
- Hat der Leasinggeber einen nicht ordentlich kündbaren Kfz-Leasingvertrag mit Kilometer-Abrechnung wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt, ist der Schaden des Leasinggebers bei konkreter Berechnung durch einen Vergleich der Vermögenslage des Leasinggebers bei normalem und der Vermögenslage bei vorzeitigem Vertragsende unter Berücksichtigung des etwaigen Mehr- oder Minderwertes des Fahrzeugs infolge der vorzeitigen Vertragsbeendigung ohne gesonderte Berechnung der Mehr- oder Minderkilometer zu ermitteln.
- Ist bei einem solchen Leasingvertrag für den Fall der fristlosen Kündigung in den AGB ohne ausdrücklichen Hinweis vorgesehen, den Schaden anhand der Restwertabrechnung vorzunehmen, so verstößt dies gegen AGBG § 3.
- Ebenso verstößt es gegen AGBG § 3 und auch gegen § 9, wenn in den AGB unter der Überschrift „Kündigung und Abrechnung bei einvernehmlicher Vertragsbeendigung“ die Berechnung des pauschalierten Schadensersatzes des Leasinggebers für den Fall der fristlosen Kündigung geregelt wird.
Fundstellen
NJW-RR 1994, 743-745 (Leitsatz und Gründe)
VersR 1995, 585-587 (Leitsatz und Gründe)
Weitere Fundstellen
NJW-RR 1995, 1344 (Leitsatz)
Verfahrensgang
nachgehend BGH 11. Januar 1995 VIII ZR 61/94
Diese Entscheidung wird zitiert von
OLG Oldenburg (Oldenburg) 2. Juni 2003 15 U 29/03 Anschluss
WiB 1995, 517-519, Hartleb, Christoph (Entscheidungsbesprechung)
EWiR 1996, 633-634, Bahmann, Ludwig (Anmerkung)
Gruß
Michael