Urteil gesucht zu 'überraschende Klausel'

Hallo Leute,
ich suche ein Urteil, die folgende Vereinbarung als „überraschende Klausel“ kippt:

Es geht um den Kauf eines Fertighauses. Am Ende des Kaufvertrags und der Leistungsbeschreibung findet man die Klausel, dass alles, was mit dem Vermittler vereinbart wurde, nicht für den Verkäufer, also die Fertighausfirma, bindend ist.

Gibts das Urteile dazu???

Wäre echt nett, wenn jemand helfen könnte.

Danke schon mal.

Der Vertrag wird ja nicht mit dem Vermittler, sondern mit dem Verkäufer geschlossen. Wenn der Verkäufer sich eines Vermittlers bedient, muss er hinnehmen, was zwischen dem Vermittler (der Vertreter des Verkäufers ist) und dem Käufer vereinbart wurde, sofern der Vermittler seine Kompetenzen nicht überschreitet. Tut er das, kann der Verkäufer unter (höchst begrenzten) Umständen das Geschäft anfechten.
Grundsätzlich aber ist der Verkäufer an das gebunden, was ein Vertreter für ihn erklärt.
Dazu braucht es keine Urteile, das ist im BGB klar geregelt: §§ 164 ff. BGB.

Wenn der Verkäufer sich eines
Vermittlers bedient, muss er hinnehmen, was zwischen dem
Vermittler (der Vertreter des Verkäufers ist) und dem Käufer
vereinbart wurde, sofern der Vermittler seine Kompetenzen
nicht überschreitet. Tut er das, kann der Verkäufer unter
(höchst begrenzten) Umständen das Geschäft anfechten.

Echt, woraus ergibt sich denn in diesem Fall das Recht zur Anfechtung und welche Umstände sind das?