Ich habe ein lange geführten Prozess vor dem Landgericht gewonnen.
Darf ich dieses Urteil „Im Namen des Volkes“ mit allen Prozessbeteiligten wie, Name des Kläger und des Beklagten mit ihren Rechtsbeistand öffenlich machen, wie z.B bei facebook?
Ganz sicher nicht. Oder frag dich mal, warum die Gerichtsurteile, die die Gerichte selbst veröffentlichen (einschl. BGH), anonymisiert sind.
Bist du der Kläger, so darfst du deinen Namen veröffentlichen, nicht jedoch den vom Beklagten.
Bist du der Beklagte, dann darfst du deinen Namen veröffentlichen, nicht jedoch den vom Kläger.
Bist du keiner von beiden, dann darfst du A und B schreiben, aber keinesfalls Dumpfbacke oder Schwachmane … selbst wenn das den Tatsachen entsprechen sollte.
Analog dann für andere Beteiligte.