Hallo,
was ist eigentlich zu tun, wenn ein Urteil gegen eine Partei ergangen ist, diese aber nie am Prozeß beteiligt war(Namensverwechselung, etc.)?
Ist das dann ein Problem des Vollstreckungsverfahren oder muß man gegen den Titel vorgehen?
Danke
LG
Pauli
Hallo,
man sollte, soweit man vom Urteil weiss, dagegen vorgehen. Im schlimmsten Fall erst via Vollstreckungsgegenklage. Das Problem ist die Nichtigkeit des Urteils, diese sollte normalerweise vorliegen, aber auf der sicheren Seite wäre man mit vorheriger Aktion.
Mfg vom
showbee