Urteil ohne Beteiligung am Rechtsstreit?

Hallo,

was ist eigentlich zu tun, wenn ein Urteil gegen eine Partei ergangen ist, diese aber nie am Prozeß beteiligt war(Namensverwechselung, etc.)?

Ist das dann ein Problem des Vollstreckungsverfahren oder muß man gegen den Titel vorgehen?

Danke

LG

Pauli

Hallo,

man sollte, soweit man vom Urteil weiss, dagegen vorgehen. Im schlimmsten Fall erst via Vollstreckungsgegenklage. Das Problem ist die Nichtigkeit des Urteils, diese sollte normalerweise vorliegen, aber auf der sicheren Seite wäre man mit vorheriger Aktion.

Mfg vom

showbee