wenn die Wahl des Vorstandes einer Gesellschaft vom Gericht für ungültig erklärt wird, hat diese Feststellung des Gerichtes bereits mit der Urteilsverkündung Wirksamkeit, oder erst nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist? Generell: kann auch ein noch nicht rechtskräftiges Urteil vollstreckt werden, oder muss das Urteil immer rechtskräftig sein, bevor es vollstreckt werden kann? Wie lange dauert es ungefähr bis ein Urteil eines Zivilgerichtes rechtskräftig wird? Wochen, Monate?
wenn die Wahl des Vorstandes einer Gesellschaft vom Gericht
für ungültig erklärt wird, hat diese Feststellung des
Gerichtes bereits mit der Urteilsverkündung Wirksamkeit, oder
erst nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist? Generell:
kann auch ein noch nicht rechtskräftiges Urteil vollstreckt
werden, oder muss das Urteil immer rechtskräftig sein, bevor
es vollstreckt werden kann? Wie lange dauert es ungefähr bis
ein Urteil eines Zivilgerichtes rechtskräftig wird? Wochen,
Monate?
M.w. werden nur rechtkräftige Urteile vollstreckbar. Rechtskräftig wird es, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist und niemand Widerspruch eingelegt hat, ansonsten gehts in die nächste Runde, wird die Berufung abgewiesen oder zurückgenommen steht dan auf dem Erstinstanzlichen Urteil: Endurteil . Hab ich grad letztes Woche gesehen, wo mir die Beklagten was von einem Vergleich vor einem OLG erzählen wollten, letzendlich hatten Sie die Berufung dort zurückgezogen, womit das Erstinstanzliche Urteil rechtkräftig(Titel) wurde, hat 1 Jahr gedauert
wenn die Wahl des Vorstandes einer Gesellschaft vom Gericht
für ungültig erklärt wird, hat diese Feststellung des
Gerichtes bereits mit der Urteilsverkündung Wirksamkeit, oder
erst nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist? Generell:
kann auch ein noch nicht rechtskräftiges Urteil vollstreckt
werden, oder muss das Urteil immer rechtskräftig sein, bevor
es vollstreckt werden kann? Wie lange dauert es ungefähr bis
ein Urteil eines Zivilgerichtes rechtskräftig wird? Wochen,
Monate?
Die Frage ist etwas zu allgemein gestellt, aber grundsätzlich fällt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit zusammen, es gibt aber auch Ausnahmen.
Die Rechtskraft tritt im Allgemeinen ein, wenn kein Rechtsmittel (Rechtsbehelf) mehr dagegen zulässig ist. D.h. das hängt also von der Frist ab und ob eine Entscheidung angefochten wird oder nicht. Wenn ein erstinstanzliches Urteil bis zum Höchstgericht angefochten und schlussendlich aber bestätigt wird, ist es auch rechtskräftig, allerdings erst nach Monaten oder Jahren.