Urteil wegen Behandlungsfehlern

Laut Urteil wurden der Klägerin Schmerzensgeld von 2500 € zugesprochen.
In der Klage wurde der vorläufige Streitwert mit 30000€ angegeben. Werden die Verfahrenskosten dann gequotelt? Bei Drei Angeklagten und einem Sachverständigen wäre das für die erfolgreiche Klägerin einehohe Summe.

Tut mir leid, ich bin keine Juristin, sondern nur Krankenschwester und kann da nicht weiterhelfen!

Hallo Orleans,
die Quotelung der Verfahrenskosten ergibt sich daraus in welcher Höhe die Parteien jeweils unterlegen sind. DEr vom Gericht festgesetzte Streitwert sagt dazu recht weing aus. Es stellt sich die frage, was die Klägerin eingeklagt hat und was ihr davon zugesprochen wurde. Hinsichtlich der RA-Kosten kannst Du Dich hier informieren: http://www.ratgeber-schmerzensgeld.de/index.php?opti…
Viele Grüße!
Olli

Lieber Olli,
danke für Deine Hinweise. Die Klägerin ist an eine windige Rechtsanwältin geraten, die den vorläufigen Streitwert viel zu hoch angesetzt hat, um selber gut zu kassieren. Sie hat der Klägerin eine möglichst hohe Schmerzensgeldsumme nahegelegt (damit sie wenigstens einen Teil davon kriege),sie aber auf mögliche Folgen einer zu hohen Schmerzensgeldforderung bei Gericht nicht hingewiesen. Werden die Verfahrenskosten immer gequotelt oder wird das vom Gericht nach einem Urteil auch mal anders geregelt? Die Behandlungsfehler wurden auch vom Gericht bestätigt. Nur der Schaden bezüglich Spätfolgen wurde in Anteilen nicht voll bestätigt.
Die Anwältin machte vor Gericht keinen guten Eindruck. Sie war über den eigenen Fall schlecht informiert, Unterlagen wurden beim Gericht nicht oder zu spät eingereicht, sie verwechselte die Angeklagten usw…die Klägerin musste sich selbst verteidigen und die Sachlage schildern. Die Anwältin hat mit ihren wirren Fragen an den Sachverständigen den Richter ermüdet und genervt. Kann sich die Klägerin, die nicht rechtschutzversichert ist,im Falle hoher Kosten trotz Urteil zu ihren Gunsten, schützen? Weisst du auch darüber Bescheid?

Hallo Orleans,
bei Schmerzensgeldklagen kann man die Höhe des Schmerzensgeldes im Klageantrag nicht sicher angeben, weil die Höhe ja im Ermessen des Gerichts liegt. Es handelt sich also um denjenigen Ausnahmefall bei dem man ausnahmsweise eine unbezifferte Klage erheben kann. Üblicherweise wird aber eine gewisse Höhe genannt um zu erkennen zu geben, in welchem Bereich mans ich das Schmerzensgeld vorstellt. Die Wertfestsetzung erfolgt dann aber vom Gericht. Hiergegen hat man relativ wenig in der Hand. Was vielleicht noch im Raum steht ist eine Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages. Das dürefte aber sehr schwierig zu beweisen sein und nur, weil die Anwältin schlecht war, wird das auch nicht durchgehen. Blöde Situation. Sollte das Urteil aber nicht zufriedenstellend für Dich ausgegangen sein und Du vielleicht in die 2. Instanz gehen willst, kann ich Dir zur Auswahl des dann neuen Anwalts folgende Seite empfehlen: http://www.schmerzensgeld.info/default.aspx Hier findest Du spezialisierte Rechtsanwälte.
Hoffe, Dir hilft das ein wenig weiter!
Viele Grüße!
Olli

Lieber Olli,
danke für Deine wertvollen Hinweise.

Viele Grüße!
Orleans