Hallo zusammen,
in den oben genannten Urteilen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die allemeinen Geschäftsbedingungen aller Sparkassen unwirksam waren. Nach meinen Informationen handelt es sich dabei speziell um die zu hohen Gebühren, wenn eine Überweisung nicht ausgeführt werden konnte.
Es bestand nach bekanntwerden der Urteile die Möglichkeit die Sparkassen aufzufordern die Konten neu zu berechnen.
Nehmen wir jetzt mal an, dass Mister X einen solchen Brief an seine Sparkasse geschickt hat, indem er um die Neuberechnung der Konten bis zur Verjährungsfrist bittet. Nun hat die Sparkasse Mister X darum gebeten konkrete Fälle zu benennen, um die „Neu-Berechnung“ durchzuführen.
Muss Mister nun jeden einzelnen Fall explitzit auflisten, oder war das Schreiben von Mister X ausreichend?
Wie lange ist die Verjährungsfrist?
Grüße Alex