Urteil zu Augustus

Hallo zusammen,

ich arbeite zur Zeit an einem Werturteil über Augustus. Dabei ist mein Wertmaßstab das Grundgesetz von der BRD, insbesondere was die Grundrechte betrifft.

Es geht um die Frage, inwieweit unter Augustus unsere heutigen Maßstäbe bzgl. Freiheit, Gleichheit, Sozialem etc. berücksichtigt wurden. Natürlich ist mir dabei bewusst, dass die Zeit eine ganz andere war, aber für den Geschichtsunterricht soll ich mich auf den Vergleich zu heute konzentrieren.

Ich habe natürlich auch schon recherchiert und bin dabei auf folgende Aspekte gestoßen:

  • Unter Augustus gab es weiterhin Sklaven im Römischen Reich und auch andere Völker wurden ihm weiterhin unterworfen (und als minderwertig betrachtet). Das heißt, die Menschenwürde und Gleichwertigkeit der Menschen war nicht gegeben.

Außerdem hat Augustus freilich eine Alleinherrschaft aufgebaut, was ja alle Pluralismus- und Rechtsstaatsprinzipien heutiger Zeit zuwider läuft und allgemein undemokratisch ist. Volkssouveränität war dementsprechend ebenfalls nicht vorhanden und durch Proskriptionen und Unterdrückung der Gegner zeigt sich, dass es nicht rechtsstaatlich zuging in Rom.

Dann wäre da noch das Bildungswesen, das er nach den Bürgerkriegen und dem allgemeinen Sittenzerfall ja auch nicht verbessert hat. Für die Politisierung und Bildung des Volkes hat er also auch nichts getan (sondern stattdessen das „panem et circensis“-Prinzip weiterverfolgt, indem er Nebensächlichkeiten wie Städteverschönerung betrieben hat).

Was man ihm zu Gute halten kann ist, dass er die Macht der Senatoren eingeschränkt hat (zu seinen Gunsten, freilich), was dazu führte, dass die Ausbeutung der Provinzen durch die alte Nobilität ein Ende hatte und wieder geregelte Eigentumsverhältnisse herrschten.
Auch hat er keine weiteren Konfiskationen betrieben (verbessert mich wenn ich hier falsch liege) sondern stattdessen die Kriegsveteranen mit dem Staatsschatz eroberter Regionen (z.B. Ägypten) bezahlt.

Alles in allem wiegt das Negative natürlich wesentlich schwerer.

Fallen euch noch weitere Aspekte ein, die ich anführen könnte?

Den Personenkult bzw. die Vergötterung von Augustus würde ich auch gerne noch ins Urteil mit reinnehmen, allerdings wüsste ich nicht inwiefern das gegen unser Grundgesetz verstößt.

Für Vorschläge wäre ich sehr dankbar!

Gruß,
Kohoutek

Hallo Kohoutek,

wer immer Dir diese Aufgabe gestellt, ein Historiker war es nicht. Eine akzeptable Frage wäre, inwiefern heutige Aspekte unseres politischen Systems auf römischen, und damit auch augusteischen Traditionen gründen. Hier wäre allein dann der Rechtsstaat ein lohnenswertes Studienobjekt.

Viele Grüße,
Andreas

Werturteile sollte man grundsätzlich nicht fällen.
Schon von daher ist der Ansatz verfehlt.

Leibeigene, also Menschen, die wie Sachen behandelt wurden, gab es in Deutschland noch bis ca. 1850.

Das Recht und die gesellschaftlichen Verhältnisse entwickeln sich eben fort.
Hoffentlich fällen künftige Generationen keine Werturteile über uns!