Urteil zu Fortbildungskosten

Guten Morgen!

Es geht um Fortbildungskosten wie Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand. Ich meine, dass es ein Urteil gibt, wonach die Drei-Monats-Frist nicht gilt. Auch wird nicht die Wegstrecke wie „Fahrten zwischen Whg. und Arbeitsstätte“ behandelt. Weiß einer, ob es dieses Urteil wirklich gibt und wenn ja, wo es zu finden ist?

Vielen Dank und viele Grüße
e

welcher Veranlagungszeitraum liegt zu Grunde?
Hi !

Da fast jedes Jahr anders zu beurteilen ist, hier die Frage, um welchen VZ es sich denn handelt?

Daneben noch die Frage: Fortbildung in ausgeübtem Beruf oder Erstausbildung/Erststudium?

Was sollten wir zu Beurteilung noch wissen?

BARUL76

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Hallo barul!

Ich habe es gefunden, das Urteil:

BFH v. 10.04.2008 - VI R 66/05 - Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch vorübergehenden beruflichen Bildungsmaßnahme

Sorry, finde nur keinen vernünftigen Link dazu. Danke trotzdem für deine Mühen!
e

Das Urteil findet sich zum Nachlesen dort, wo es gemacht wurde.

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechu…