habe gestern nur mit einem Ohr und keinem Auge eine Fernsehsendung verfolgt, in der von einem Urteil die Rede war, in dem ein Immobilienverkauf nicht wirksam und/oder mit Schadensersatzverpflichtung behaftet und/oder rückabzuwickeln war, weil der Verkäufer (arglistig?) verschwieg, daß Nachbarn unzumutbar (und regelmäßig?) Lärm machten.
Weiß jemand näheres?
Ich bräuchte eine Quelle zur konkreten Urteilsbegründung.
Hausanbieter muß Käufer über nervige Nachbarn aufklären
Ein Hausverkäufer muß Interessenten von sich aus über extrem
schikanöse Nachbarn aufklären. Das geht aus einem Urteil des
Oberlandesgerichts Frankfurt/Main hervor
(Az.: 1 U 84/01), auf das die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin
hinwies. Ist das nicht der Fall, kann der Käufer den Erwerb später
rückgängig machen. In dem entschiedenen Fall hatte eine Frau ein Haus
gekauft und aufwendig renoviert. Schon nach kurzer Zeit kam es jedoch
zu erheblicher Belästigung durch einen Nachbarn: Er terrorisierte die
neue Besitzerin mit Schreianfällen und lauter Musik, beschmierte ihre
Haustür mit Erbrochenem und drohte ihr sogar mit Mord. dpa ?
Artikel erschienen am Mo, 26. September 2005
Ich hoffe, dass zitieren so ok ist und ich nicht gleich eine
Abmahnung bekomme.
In dem entschiedenen Fall hatte eine Frau
ein Haus gekauft und aufwendig renoviert.
Schon nach kurzer Zeit kam es jedoch zu
erheblicher Belästigung durch einen Nachbarn:
Er terrorisierte die neue Besitzerin mit
Schreianfällen und lauter Musik, beschmierte
ihre Haustür mit Erbrochenem und drohte ihr
sogar mit Mord.
Aha, nette Nachbarn sind doch immer erquicklich.
Vielen Dank für die Quelle.
Hmmm…
… ob das übertragbar ist auf Fälle in denen
nicht aufwendig renoviert wurde,
es sich um eine Paterre-Wohnung in einer 80-Parteien-Anlage handelt,
der Terror von einer türkischen Kindergang ausgeht,
sich aber nicht gezielt gegen eine Partei richtet?
Der beauftragte Immobilienmakler hat offensichtlich ein „Agreement“ mit den Kids, ihre „Aktionen“ zu unterlassen, wenn Interessenten das Objekt besichtigen und diese aber ansonsten nachhaltig durchzuführen, um Entmietungen zu unterstützen.
Hallo scope,
ich bin nun kein Jurist, aber hier vermute ich die Renovierung als
Nebensache. Es kommt wohl auf die extreme Verhaltensweise in der
Nachbarschaft an. Deren Verschweigen könnte man schon als Arglistig
ansehen. Da man dies nicht in Tabellen fassen kann, ist hier der
Richter in seiner individuellen Entscheidung gefragt.
Der Verkäufer sollte sich dann eben entsprechend vorsichtig verhalten.
Wenn das „Agreement“ und die „Aktionen“ per Zeugen nachweisbar sind,
dann hat der Makler aber die „tarjeta de culo“ gezogen )