Laut einem aktuellen SPIEGEL-Artikel (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,…) hat man für private Rentenversicherungen, die man seit 2001 abgeschlossen und seither gekündigt hat, Anspruch auf eine erheblich höhere Auszahlung als einem die Versicherung zugebilligt hat.
Ist wahrscheinlich, daß eine 2002 abgeschlossene private Rentenversicherung, in die man insgesamt ca. 3600 Euro eingezahlt und bei der Kündigung 2008 ein Nasenwasser von 403 Euro zurückbekommen hat, darunter fällt?
Wenn ja, was wäre zu tun? Wie würde man Ansprüche anmelden und nach welchem Maßstab würde man deren Höhe kalkulieren? Im SPIEGEL-Artikel ist von „ungefähr der Hälfte des eingezahlten Geldes“ die Rede, im genannten Beispiel also ca. 1800 Euro. Auf welche Maßstäbe könnte man sich berufen? Käme man hier ohne Anwalt aus oder würde es sich empfehlen, einen Anwalt einen Brief aufsetzen zu lassen?