Urteil zu Lebensversicherungen - was tun?

Laut einem aktuellen SPIEGEL-Artikel (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,…) hat man für private Rentenversicherungen, die man seit 2001 abgeschlossen und seither gekündigt hat, Anspruch auf eine erheblich höhere Auszahlung als einem die Versicherung zugebilligt hat.

Ist wahrscheinlich, daß eine 2002 abgeschlossene private Rentenversicherung, in die man insgesamt ca. 3600 Euro eingezahlt und bei der Kündigung 2008 ein Nasenwasser von 403 Euro zurückbekommen hat, darunter fällt?

Wenn ja, was wäre zu tun? Wie würde man Ansprüche anmelden und nach welchem Maßstab würde man deren Höhe kalkulieren? Im SPIEGEL-Artikel ist von „ungefähr der Hälfte des eingezahlten Geldes“ die Rede, im genannten Beispiel also ca. 1800 Euro. Auf welche Maßstäbe könnte man sich berufen? Käme man hier ohne Anwalt aus oder würde es sich empfehlen, einen Anwalt einen Brief aufsetzen zu lassen?

Verbraucherberatung - Geschäftsstellen im Internet; Merkblatt hierzu;
handeln und ab die Post.
Gruß
Günther

Gute Idee. Die Verbraucherzentrale Hamburg (http://www.vzhh.de) hat die Klage durchgeführt und bietet die nötigen Informationen.

Die Hoffnung ist gut, aber versteifen würde ich mich da noch nicht drauf. Das war ein Urteil eines LG, dann gibt es ja noch das OLG und dann den BGH, ob die die Meinung teilen?. Letzterer hat beim angesprochenen Urteil übrigens auch nicht von der Hälfte der Beiträge gesprochen, sondern von der Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals. Das könnten Pi mal Daumen auch nur 40 % der Beiträge sein und falls Zusatzversicherungen wie z.B. eine Berufsunfähigkeit mitversichert wurde auch erheblich weniger.

Aber interessant zu beobachten, was sich da so tut. Die Ansprechpartner, falls man aktiv werden mag wurden ja schon genannt.