ich weiß, dass es im Frühjahr diesen Jahres (März - Mai) einen Gerichtsentscheid (BGH?) gab, dass eine Leistungsbegrenzung im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung in der PKV nicht zulässig ist.
Weiß jemand den genauen Wortlaut des Urteils? Ich finde es nämlich nicht mehr.
ich weiß, dass es im Frühjahr diesen Jahres (März - Mai) einen
Gerichtsentscheid (BGH?) gab, dass eine Leistungsbegrenzung im
Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung in der PKV nicht
zulässig ist.
Für Früjahr 2001 habe ich leider rein garnix gefunden. Dafür habe ich aber was anderes gefunden, nämlich dieses hier:
BGH, Urteil vom 17.03.1999 (IV ZR 137/98)
Leitsatz: AGBG § 9
* Die in einer privaten Krankenversicherung enthaltene Tarifbedingung, nach der Leistungen des Versicherers für psychotherapeutische Behandlungen auf 30 Sitzungen (oder 30 stationäre Behandlungstage) während der Vertragsdauer beschränkt werden, ist unwirksam. *
Weiß jemand den genauen Wortlaut des Urteils? Ich finde es
nämlich nicht mehr.
Also wenn es das ist was Du suchst, dann kannst Du entweder in
Versicherungsrecht vom 20.6.1999, 50. Jahrgang, Heft 18, Seite 745
nachlesen. Oder Du meldest Dich nochmal, dann kann ich Dir den ganzen Artikel auch in Digitaler Form geben.
also das Urteil was ich wollte, ging dieses Jahr durch die einschläge Presse. Ich meine aber auch nur dort. Und es war definitiv dieses Frühjahr. Und auch in diesem Zeitraum. Weiß ich nämlich so genau, weil ich weiß, wann ich es schonmal als Antwort benutzt habe und das es genau einen Tag vorher rauskam
Also kannst vielleicht nochmal deine Spürhunde in die Spur schicken?
Also kannst vielleicht nochmal deine Spürhunde in die Spur
schicken?
Nun hab ich alles durchgewälzt. Gefunden hab ich leider nichts. Tut mir echt leid. Wenn Du´s doch noch irgendwo auftreiben kannst, bin ich Dir dankbar für ein AZ oder ´ne Fundstelle oder so.