Urteil zum Thema Foto ungleich Artikelbeschreib

Hallo zusammen,

es gab vor einigen Jahren mal einen Urteilsspruch worin ausgesagt wurde dass das Artikelfoto zur Artikelbeschreibung gehört, sprich das was auf dem Foto zu sehen ist auch mit verkauft wird. Ausnahmen müssen deutlich in der Beschreibung erwähnt werden.

Google spuckt alles mögliche aus, aber das Urteil finde ich leider nicht… kann mir jemand unter die Arme greifen?

So ähnlich …
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir…

Generell kannst Du gut bei dejure.org suchen.

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