Urteile gesucht für folgenden Fall

Hallo,

ich suche Urteile zum ähnlichen Fall wie diesen hier:

A und B trennen sich, A hält es nicht ohne B aus und begeht folgende mögliche straftaten.

  • verbrennt B mit Bügeleisen im Gesicht.
  • trennt B ein Bein ab.
  • entstellt auf irgendeine art und weise B.

Wie würde man die drei möglichen taten einstufen, Körperverletzung oder mehr? Gibt es bekannte ähnliche Fälle?

Vielen Dank für mögliche Antworten :smile:.

Gruß

  • verbrennt B mit Bügeleisen im Gesicht.
  • trennt B ein Bein ab.
  • entstellt auf irgendeine art und weise B.

Wie würde man die drei möglichen taten einstufen,
Körperverletzung oder mehr?

In allen drei Fällen würde ich auf schwere Körperverletzung prüfen, im zweiten Fall auch auf versuchten Mord/versuchten Totschlag - sofern das Opfer überlebt, sonst fällt das „versucht“ weg.

Gruß Andreas

Hallo,

In allen drei Fällen würde ich auf schwere Körperverletzung
prüfen, im zweiten Fall auch auf versuchten Mord/versuchten
Totschlag - sofern das Opfer überlebt, sonst fällt das
„versucht“ weg.

Gruß Andreas

erstmal danke für deine Antwort.

Warum im zweite Fall auf versuchten Totschlag bzw. Mord?

Grux Xaz

Hallo

Warum im zweite Fall auf versuchten Totschlag bzw. Mord?

Weil der Täter dazu den Vorsatz gehabt habe muss, den anderen zu töten. Das kann man bei der Abtrennung eines Beines nicht so einfach unterstellen. Ist somit jedesmal eine Frage des Einzelfalles.

Gruß
Dea

Warum im zweite Fall auf versuchten Totschlag bzw. Mord?

Halte ich für eher zweifelhaft.

Versuchter Totschlag wäre es, wenn der Täter mit der Tat zur Tötung ansetzen würde und dabei eben auch den Tatplan hätte. Tatplan in diesem Sinne ist nichts anderes als Vorsatz. Ich glaube, dass ein heißes Bügeleisen im Gesicht zwar sehr schädlich, aber regelmäßig nicht tödlich ist. Viel wichtiger noch: Ich glaube, dass auch die meisten anderen das so sehen. Und dann wird man kaum davon ausgehen können, dass sie mit der Tat töten wollten. Andererseits darf man auch nicht glauben, der Vorsatzt setze Absicht voraus. Es reicht, wenn der Tod billigend in Kauf genommen wird.

Levay

Hallo.

Warum im zweiten Fall auf versuchten Totschlag bzw. Mord?

Halte ich für eher zweifelhaft.
Ich glaube, dass ein heißes Bügeleisen im Gesicht (…)
regelmäßig nicht tödlich ist.
(…) wird man kaum davon ausgehen können, dass sie
mit der Tat töten wollten

Ist der zweite Fall nicht der mit dem abgetrennten Bein?

Gruß,
Zeh_14

Ist der zweite Fall nicht der mit dem abgetrennten Bein?

Eben, deswegen ist eine billigende Inkaufnahme des plötzlichen Ablebens des Beinspenders durchaus nicht unwahrscheinlich, aber wie schon gesagt, es geht dann um Einzelfallprüfungen. :wink:

Gruß Andreas