Urteile zu Weiterbildung des Betriebsrats

Für eine Präsentation zum Thema „Rechte und Pflichten des Betriebsrates“ im Rahmen des Studiums wäre es hilfreich, ein paar Informationen zu erhalten.
Es ist ja bekannt, dass der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 S.1 BetrVG einen Anspruch auf Teilnahme an weiterbildenden Maßnahmen hat. Der Arbeitgeber muss ihn also von der Arbeit freistellen und die Kosten der Schulung tragen.
In einem Artikel (Quelle: http://www.afa-seminare.de/anspruch-br-auf-schulungs… ) stand nun ein interessantes Urteil, das eine vorher herrschende Unklarheit regelt: Das Problem war lange Zeit, dass der Arbeitgeber sich oft im Vorfeld geweigert hat, für die Kosten aufzukommen. D.h. dem Betriebsrat blieb nichts anderes übrig, als die Weiterbildungsmaßnahme auf eigenes Risiko zu besuchen und im Nachhinein mit dem Arbeitgeber über die Kosten zu streiten.
Das Arbeitsgericht Bamberg (ArbG Bamberg vom 05.11.2012, 2 BVGa 3/12) hat nun aber geurteilt, dass durch eine einstweilige Verfügung die Erforderlichkeit der Schulung schon im Vorfeld geklärt werden kann, und damit auch das Thema „Kostenübernahme“.
Dadurch kann das Betriebsratsmitglied sein Risiko erheblich reduzieren.
Und nun zur eigentlichen Frage: Kennt Jemand noch weitere Urteile von anderen Arbeitsgerichten zu diesem Thema? Oder auch zu anderen Fällen, die die Weiterbildung des BR betreffen?
Das wäre eine große Hilfe!
Ganz lieben Dank vorab!