Hallo!
Ist es möglich, von jedem Urteil in Deutschland mit der Akten-Nummer eine (geschwärzte) Kopie zu erhalten?
Gibt es hier eine Anspruchsgrundlage („Urteil im Namen des Volkes…“) oder nur mit besonderer Begründung - oder gar nicht?
Gruß
Falke
Hallo!
Ist es möglich, von jedem Urteil in Deutschland mit der Akten-Nummer eine (geschwärzte) Kopie zu erhalten?
Gibt es hier eine Anspruchsgrundlage („Urteil im Namen des Volkes…“) oder nur mit besonderer Begründung - oder gar nicht?
Gruß
Falke
Hallo Falke,
haufenweise Urteile - und zwar im Volltext - findest Du zum Beispiel hier:
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile
http://www.jura.uni-sb.de/internet/court1.html
Der BGH und das BVerfG stellen die Entscheidungen grundsätzlich im Volltext online (Falls nicht, können die Urteile gegen Erstattung der Schreibkosten angefordert werden); bei anderen Gerichten gibt es meistens ebenfalls einen Urteilsdienst.
http://www.drsp.net ist zwar kommerziell, dafür aber die umfangreichste Urteilssammlung überhaupt (175.000 Entscheidungen!). Die Urteile kosten pauschal 6,00 Euro netto (günstiger und schneller als die Zusendung durch das entsprechende Gericht).
Beste Grüße
Renee
Hallo,
geschwärzte Kopien sind ggf. unter Angabe eines plausiblen Grundes grundsätzlich beim Gericht gegen Kostenerstattung zu erhalten. Allerdings ist dieser Weg nur dann sinnvoll, wenn das Urteil nicht anderweitig veröffentlicht ist. Dies ist bei interessanten Urteilen aber normalerweise der Fall. Probleme kann es geben, wenn es um Fälle geht, bei denen trotz Schwärzung der Verdacht besteht, dass du weißt um wen es geht und der Verdacht besteht, dass du mit dem Urteil Schindluder treiben willst (Scheidungsurteil deines Nachbarn anfordern, in dem keine besonderen rechtlichen Erwägungen stehen, dafür aber im Tatbestand alle schmutzige Wäsche des Ehelebens).
Im Zweifelsfall besorgt man sich ein Urteil über einen Anwalt, der bekommt immer Einsicht.
Gruß vom Wiz
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