Urteils-Vollstreckungsleistung

Hallo, vielleicht kann mir jemand folgende Formulierung eines Gerichtssbeschlusses erklären:

In einem Zivilprozess wird der Beklagte am 20. eines Monats zur Zahlung des geforderten Betrags verurteilt und trägt die Kostend des Rechtsstreits. So weit, so gut!

Dann folgt noch ein dritter Punkt: Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% vorläufig vollstreckbar,
eine Berufung des Urteils ist bis 22. des darauffolgenden Monats möglich.

Kann der Kläger vom geforderten Betrag 10% Aufschlag ab dem Tag der Urteilsverkündung verlangen? Welche Rolle spielt dabei das eingeräumte Datum der Berufung?

Danke und Gruß

Diese Formulierung bedeutet nicht, dass der Kläger einen „Aufschlag“ verlangen kann.

Die Entscheidung bedeutet, dass die unterliegende Partei, also die Beklagte, verhindern kann, dass der Kläger sein Geld sofort mit dem Gerichtsvollzieher eintreibt (Urteil ist sofort vollstreckbar).

Hierzu muss die Beklagte bei Gericht eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des eingeklagten Betrages hinterlegen. Das Geld bleibt bei dem Gericht bis zu einer endgültigen Entscheidung.

Die 10 % „Aufschlag“ dienen als Sicherheit für die Kosten des Rechtsstreits.

Die 10 % „Aufschlag“ dienen als Sicherheit für die Kosten des
Rechtsstreits.

Bist du sicher?

Die Kosten des Rechtsstreits gehören zu den vollstreckbaren Kosten und stecken darum doch in den 100% schon drin. Der Aufschlag wird m.E. mit möglichen darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüchen gerechtfertigt, die durch die Vollstreckung aus dem Titel erwachsen, wenn dieser nicht hält. Aber gut, das interessiert den Fragesteller vermutlich eh nicht wirklich :smile:

Levay