Hallo Ihr!
Hat irgendjemand eine Ahnung, wo ich den kompletten Text dieses Urteils finden kann? Ich suche jetzt schon seit 2 Stunden - etwas fassungslos darüber, dass unser BAG ein solchen Urteil sprechen konnte *kopfschüttel*
Liebe grüße
guido
Hallo Ihr!
Hat irgendjemand eine Ahnung, wo ich den kompletten Text dieses Urteils finden kann? Ich suche jetzt schon seit 2 Stunden - etwas fassungslos darüber, dass unser BAG ein solchen Urteil sprechen konnte *kopfschüttel*
Liebe grüße
guido
Hi,
was steht denn drin?
Weder beim BAG noch bei Metalaw kam eine Antwort, wenn ich das Aktenzeichen eingegeben habe.
Gruß
HaWeThie
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Guckst Du hier
Hi!
http://www.otto-schmidt.de/ovs_arbeitsrecht/8722_160…
Das Blöde ist nur, dass dort nur eine kurze Zusammenfassung steht - ich möchte dieses Urteil aber mit allen Einzelheiten…
Liebe Grüße
Guido
Hallo Guido,
ich habs auch nicht gefunden, aber:
Gruß
HaWeThie
Danke erstmal
Hi!
ich habs auch nicht gefunden, aber:
Danke für Deine Mühe
- Warum brauchst du den Originaltext? Es steht doch alles in
dem Artikel.
Weil ich die Urteilsbegründung lesen möchte.
- ME ist die Entscheidung durchaus verständlich.
Naja - in Zeiten, in denen bis zu dreißig Kinder in einer Gruppe „betreut“ werden, in denen einmal im Jahr die Anerkennungs- und Vorpraktikanten wechseln, in denen es so etwas wie den Mutterschutz (zu Recht!) gibt, akzeptiere ich einfach die Begründung mit dem pädagogischem Konzept nicht.
- Schreib doch einfach an das BAG, vielleicht schicken die
dir einen Abdruck (gegen Kosten) oder teilen dir die
Fundstelle mit.
Gute Idee
- Vielleicht kann ja die nächste UNI, juristische Fakultät,
weiterhelfen. Die haben eigentlich alle juristischen
Fachblätter in ihrer Bibliothek. MW helfen einem die
Mitarbeiter dort gern weiter.
Noch bessere Idee - auf diese werde ich dann auch zurück kommen. Hätte mir auch zugegeben selbst einfallen können 
Liebe Grüße
Guido
Hi!
http://www.otto-schmidt.de/ovs_arbeitsrecht/8722_160…
Das Blöde ist nur, dass dort nur eine kurze Zusammenfassung
steht - ich möchte dieses Urteil aber mit allen
Einzelheiten…
Hallo Guido.
Das Urteil wirst Du (kostenlos ganz sicher) noch nicht im Internet im Volltext finden. Wenn es wichtig oder dringend ist, kannst Du es wie fast alle Entscheide natürlich über die Pressestelle beim Bundesarbeitsgericht, 99113 Erfurt, anfordern. Für die Versendung der Entscheidungsabdrucke werden Schreibauslagen in Höhe von 0,50 Euro pro Seite erhoben. Die Übersendung von Entscheidungen ist zur Zeit nur auf dem Postweg möglich. Das geht per E-Mail. Für die Anforderung eines Entscheidungsabdruckes ist die Angabe der vollständigen Postanschrift sowie die Angabe des Aktenzeichens der gesuchten Entscheidung erforderlich. => [email protected]
Gruß,
LeoLo