Urteilsvorhersage - ansatzweise möglich?

Hallo,
im online-Recht gibt es ja noch viele Fragen, die entweder überhaupt nicht geklärt sind oder von einzelnen AGs widersprüchlich entschieden wurden.
Frage: kann man aus den OLG-Urteilen in etwa schon beurteilen, wie eine Streitsache vor dem Amtsgericht des jeweiligen OLG-Bezirks ausgeht?
Z.B. Entscheidungen des OLG Oldenburg - die man, was internet-„Auktionen“ betrifft, wohl als ausgemacht käuferfeindlich bezeichnen kann - schliessen sich da die Untergerichte dieser Tendenz an?

Gruß
Peter

Hallo,
Juristen sagen: Vor Gericht und auf hoher See ist man auf Gott angewiesen.
D.h. es kann keiner sagen, wie ein Gericht entscheiden wird, egal, ob da schon Rechtsprechung existiert oder nicht.

Gruß
HaWeThie

Hallo!

im online-Recht gibt es ja noch viele Fragen, die entweder
überhaupt nicht geklärt sind oder von einzelnen AGs
widersprüchlich entschieden wurden.
Frage: kann man aus den OLG-Urteilen in etwa schon beurteilen,
wie eine Streitsache vor dem Amtsgericht des jeweiligen
OLG-Bezirks ausgeht?

Ja natürlich - üblicherweise richten sich unterinstanzliche Gerichte nach den oberen Instanzen (sind aber nicht daran gebunden).

Z.B. Entscheidungen des OLG Oldenburg - die man, was
internet-„Auktionen“ betrifft, wohl als ausgemacht
käuferfeindlich bezeichnen kann - schliessen sich da die
Untergerichte dieser Tendenz an?

Im Normallfall ja.

Gruß
Tom