Urzustand der Wohnung wieder herstellen?

Guten Tag,

Bei Einzug in die Wohnung wurde eine Markise vom Vormieter erworben / übernommen. Wenn der Vermieter drauf besteht den Urzustand wieder herzustellen bei Auszug muß ich die Markise abbauen und das ganze wieder zurückbauen? ( Elektrik / Fassade streichen)

Auch wurde das Schlafzimmer in Braun gestrichen. Muß das umgestrichen werden wenn der Vermieter das fordert?

Bei Einzug in die Wohnung wurde eine Markise vom Vormieter
erworben / übernommen. Wenn der Vermieter drauf besteht den
Urzustand wieder herzustellen bei Auszug muß ich die Markise
abbauen und das ganze wieder zurückbauen? ( Elektrik / Fassade
streichen)
Auch wurde das Schlafzimmer in Braun gestrichen. Muß das
umgestrichen werden wenn der Vermieter das fordert?

hallo!
selbstverständlich muss mann dies tun…
…und selbst wenn es gelingen könnte über juristische
winkelzüge es zu vermeiden, wäre es nicht anständig!!

ich wundere mich hin und wieder über manche fragen,
die man sich locker selbst beantworten könnte, würde
man nur mal versuchen sich in gegenüber zu versetzen

gruß
ad

Wenn die Markise dran war, als die Wohnung gemietet wurde, gehört sie zum Urzustand und muss nicht vom Mieter entfernt werden (warum auch?).

Wenn der Mieter selbst eine Markise anbaut oder Zimmer auffällig streicht, muss der Mieter das rückgängig machen (selbstverständlich).

Wenn die Markise dran war, als die Wohnung gemietet wurde,
gehört sie zum Urzustand und muss nicht vom Mieter entfernt
werden (warum auch?).

nicht immer, manchmal gar falsch - nur weil der Mieter vom Vormieter etwas erwirbt, gehört dies noch lange nicht zur Wohnung - da kann eine Vereinbarung im Mietvertrag Klarheit schaffen, dass etwas speziell Übernommenes ebenfalls zu entfernen ist bei Auszug, also ist oben genanntes nicht immer per se richtig…

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Bei Einzug in die Wohnung wurde eine Markise vom Vormieter
erworben / übernommen.

Hallo, vom Vormieter übernommen und bezahlt. Somit ist sie euer Eigentum.

Wenn der Vermieter drauf besteht den
Urzustand wieder herzustellen bei Auszug muß ich die Markise
abbauen und das ganze wieder zurückbauen? ( Elektrik / Fassade
streichen)

Ja, das mußt du.

Auch wurde das Schlafzimmer in Braun gestrichen. Muß das
umgestrichen werden wenn der Vermieter das fordert?

Auch das mußt du.

Denke daran, dein Vermieter wird den Mietvertrag erst mit dir beenden, wenn alle seine Forderungen erfüllt sind.

Gruß premme

An Sonne und Mond denke ich gerne, aber BITTE schickt mir keine Sterne.

OK, aber wenn eine solche explizite Vereinbarung vorläge, würde man hier nicht noch einmal fragen, oder? :wink:

Bei Einzug in die Wohnung wurde eine Markise vom Vormieter
erworben / übernommen.

Hallo, vom Vormieter übernommen und bezahlt. Somit ist sie
euer Eigentum.

Wenn der Vermieter drauf besteht den
Urzustand wieder herzustellen bei Auszug muß ich die Markise
abbauen und das ganze wieder zurückbauen? ( Elektrik / Fassade
streichen)

Ja, das mußt du.

Definiere „Urzustand“. Wenn ich eine Wohnung mit Markise besichtige und miete, dann muss ich die nicht abbauen, außer es ist *ausdrücklich* etwas anderes im Mietvertrag vereinbart. Dann würde der Fragende aber nicht fragen :smile:

Denke daran, dein Vermieter wird den Mietvertrag erst mit dir
beenden, wenn alle seine Forderungen erfüllt sind.

Sorry, das ist Quatsch: Ein Mietvertrag endet nach einer ordentlichen Kündigung und der darin enthaltenen Frist. Der Vermieter kann im schlimmsten Fall einen Schadenersatzanspruch begründen und die Kaution in der Höhe einbehalten oder eben zivil klagen. Das Ende des Mietverhältnisses ist davon völlig unberührt.

Bei dem oben geschilderten fiktiven Fall hängt zumindest bei der Markise alles davon ab, ob sie mit zur Mietsache gehörte, als der jetzige Mieter einzog. Sollten anderweitige Vereinbarungen bestehen, sollte man die hier nennen.

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Hallo,

Wenn ich eine Wohnung mit Markise
besichtige und miete, dann muss ich die nicht abbauen, außer
es ist *ausdrücklich* etwas anderes im Mietvertrag vereinbart.

Falsch. Oder lässt Du die Möbel auch stehen, die Du vom Vormieter übernommen hast? Kaufst Du vielleicht sogar Möbel und Teppiche beim Auszug, weil die Wohnung bei der Besichtigung noch bewohnt war und das im Mietvertrag nicht erwähnt wurde?

Dann würde der Fragende aber nicht fragen :smile:

Du glaubst gar nicht, was hier manchmal für Fragen gestellt werden.

Wenn die Markise vom Vormieter übernommen wurde, kann man im Gegenteil davon ausgehen, dass sie grade nicht zur Wohnung gehört. Was hätte wohl sonst der Vormieter damit zu tun? Ergo gehört sie wohl nicht zur Wohnung. Ergo muss sie demontiert werden, wenn der Vermieter das so will und der Nachmieter das Ding nicht übernimmt (und dann ggf. später selber demontiert=.

Mit dem Mietende etc. stimme ich Dir allerdings zu.

Gruß
loderunner (ianal)

Definiere „Urzustand“. Wenn ich eine Wohnung mit Markise
besichtige und miete, dann muss ich die nicht abbauen, außer
es ist *ausdrücklich* etwas anderes im Mietvertrag vereinbart.
Dann würde der Fragende aber nicht fragen :smile:

Urzustand = Wohnung ohne Markise. Er hat sie vom Vormieter gekauft= also seine, also sie gehört nicht zur Wohnung. Somit steht sie nicht im Mietvertrag.

Denke daran, dein Vermieter wird den Mietvertrag erst mit dir
beenden, wenn alle seine Forderungen erfüllt sind.

So war`s gemeint. Wenn aber noch Forderungen vom Vermieter her bestehen ist er zwar raus aus dem Vertrag, aber es bestehen noch Ansprüche.

Sorry, das ist Quatsch:

Man könnte auch schreiben: z.B. „das sehe ich ander`s“, oder so.

Ein Mietvertrag endet nach einer
ordentlichen Kündigung und der darin enthaltenen Frist. Der
Vermieter kann im schlimmsten Fall einen Schadenersatzanspruch
begründen und die Kaution in der Höhe einbehalten oder eben
zivil klagen. Das Ende des Mietverhältnisses ist davon völlig
unberührt.

Bei dem oben geschilderten fiktiven Fall hängt zumindest bei
der Markise alles davon ab, ob sie mit zur Mietsache gehörte,
als der jetzige Mieter einzog. Sollten anderweitige
Vereinbarungen bestehen, sollte man die hier nennen.

Lies doch einfach den Text der Eingangsfrage.

Gruß premme

An Sonne und Mond denke ich gerne,aber BITTE schickt mir keine Sterne.

Hallo,

Wenn ich eine Wohnung mit Markise
besichtige und miete, dann muss ich die nicht abbauen, außer
es ist *ausdrücklich* etwas anderes im Mietvertrag vereinbart.

Falsch. Oder lässt Du die Möbel auch stehen, die Du vom
Vormieter übernommen hast?

Naja, der Knackpunkt ist die Übernahme der Sache: Wenn ich jemandem Geld gebe, um es ihm abzukaufen, dann ist es meins. Wenn die Markise also tatsächlich ausdrücklich abgekauft wurde und darüber Unterlagen bestehen, kann es kompliziert werden.

Ansonsten lasse ich natürlich eine Einbauküche in der Wohnung, wenn sie beim Einzug schon drin war. Markise, Gardinen etc. genauso. Gerade fest verbaute Sachen gehören erstmal zur Mietsache. Ich nehm ja auch die Waschbecken nicht mit :smile:

Wenn die Markise vom Vormieter übernommen wurde, kann man im
Gegenteil davon ausgehen, dass sie grade nicht zur Wohnung
gehört. Was hätte wohl sonst der Vormieter damit zu tun? Ergo
gehört sie wohl nicht zur Wohnung. Ergo muss sie demontiert
werden, wenn der Vermieter das so will und der Nachmieter das
Ding nicht übernimmt (und dann ggf. später selber demontiert=.

s.o., wenn wirklich mit dem Vormieter ein Kaufvertrag zustande kam und der jetzige Mieter sich nicht darauf berufen kann, dass das olle Ding schon drin war, wird es kompliziert. Solange aber der neue Mieter nicht ausdrücklich vereinbart hat, das Ding wieder abzubauen, sehe ich die Sache nicht so eindeutig.

Aber IANAL :smile:))

Hallo,

Naja, der Knackpunkt ist die Übernahme der Sache: Wenn ich
jemandem Geld gebe, um es ihm abzukaufen, dann ist es meins.

Wenn man es geschenkt bekommt, aber auch.

Wenn die Markise also tatsächlich ausdrücklich abgekauft wurde
und darüber Unterlagen bestehen, kann es kompliziert werden.

Was daran sollte denn kompliziert sein? Wenn sie dem Vermieter gehört, bleibt sie drin. Wenn nicht, kann sie der Nachmieter oder der Vermieter übernehmen oder sie muss raus. Ganz einfach.

Übrigens ist eine derartige Übernahme selten schriftlich festgehalten.

Ansonsten lasse ich natürlich eine Einbauküche in der Wohnung,
wenn sie beim Einzug schon drin war. Markise, Gardinen etc.
genauso. Gerade fest verbaute Sachen gehören erstmal zur
Mietsache. Ich nehm ja auch die Waschbecken nicht mit :smile:

Tja, dann würde ich als Vermieter das Zeug entsorgen lassen und Dir die Kosten auferlegen.
Es gehört zur Wohnung, was im Mietvertrag steht. Nicht umgekehrt.

Solange aber der neue Mieter nicht ausdrücklich vereinbart
hat, das Ding wieder abzubauen, sehe ich die Sache nicht so
eindeutig.

Mit wem soll er das denn vereinbart haben? Offensichtlich doch mit dem Vormieter. Und der kann wohl kaum für den Vermieter Verträge schließen.
Es ist eindeutig.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Naja, der Knackpunkt ist die Übernahme der Sache: Wenn ich
jemandem Geld gebe, um es ihm abzukaufen, dann ist es meins.

Wenn man es geschenkt bekommt, aber auch.

jaja, ok

Wenn die Markise also tatsächlich ausdrücklich abgekauft wurde
und darüber Unterlagen bestehen, kann es kompliziert werden.

Was daran sollte denn kompliziert sein? Wenn sie dem Vermieter
gehört, bleibt sie drin. Wenn nicht, kann sie der Nachmieter
oder der Vermieter übernehmen oder sie muss raus. Ganz
einfach.

Wenn der Nachmieter eine Wohnung mit Markise übernimmt und nix besonderes vereinbart, dann gehört sie dem Vermieter. Selbst dann wenn sie der Vormieter einbaut und mit dem Nachmieter irgendwas diskutiert.

Übrigens ist eine derartige Übernahme selten schriftlich
festgehalten.

Wozu auch.

Ansonsten lasse ich natürlich eine Einbauküche in der Wohnung,
wenn sie beim Einzug schon drin war. Markise, Gardinen etc.
genauso. Gerade fest verbaute Sachen gehören erstmal zur
Mietsache. Ich nehm ja auch die Waschbecken nicht mit :smile:

Tja, dann würde ich als Vermieter das Zeug entsorgen lassen
und Dir die Kosten auferlegen.
Es gehört zur Wohnung, was im Mietvertrag steht. Nicht
umgekehrt.

Waschbecken, Toiletten, Gardinenstangen, Türen etc. sind auch nicht einzeln aufgezählt gehören aber im Zweifelsfall zur Wohnung :smile:

Solange aber der neue Mieter nicht ausdrücklich vereinbart
hat, das Ding wieder abzubauen, sehe ich die Sache nicht so
eindeutig.

Mit wem soll er das denn vereinbart haben? Offensichtlich doch
mit dem Vormieter. Und der kann wohl kaum für den Vermieter
Verträge schließen.

Solange mir ein VErmieter nicht beim Einzug (nachweislich) sagt: „Dat Ding muss am Ende raus, das gehört mir nicht und ich dulde das nur“, so lange ist es der Urzustand und bleibt drin.

Es ist eindeutig.

Find ich auch :wink:

B IANAL