Moin moin,
bin vor kurzem umgezogen und nun macht sich die alte Vermieterin einen Spaß daraus die Mietkaution einzubehalten. Übergabeprotokoll ist alles ohne Mängel übergeben worden- bis im Garten waren ihrer Meinung nach ein paar Kuhlen die zu verfüllen waren… Hatte da vorher Pflanzen drin die ich mit ins neue Haus genommen habe. Nun ja habe ich aufgefüllt und glatt gezogen. Jetzt kan ein neuer Brief in dem die alte schreibt das da noch irgendwo irgendwas zu verfüllen wäre. War gestern hin mit Muttererde auf’m Hänger, aber nichts gefunden. Hab dann trotzdem die Erde verteilt wo ich minimalste Senken gefunden habe. Nun hält die Herrin Hausbesitzerin aufgrund des Gartens die Mietkaution zurück und möchte, wenn nicht bis zum 17.12 erledigt einen Gärtner bestellen. Nun kurze frage ob sich hier damit jemand auskennt. Muss ich das so hinnehmen?
Hallo Webster,
also ich weiß leider nicht wie der Garten bei Einzug ausgesehen hat. Haben dort wo Du die Pflanzen ausgegraben hast andere Pflanzen oder Rasen gestanden? oder war der Garten anders angelegt! Vielleicht möchte die Vermietern das Du den Garten in den Ursprungszustand zurückversetzt!! Das ist natürlich Schikane aber ihr gutes Recht! Ich sage ja immer, ruf die - ALTE- an und frage einmal genau nach, was sie möchte! Es kostet zwar Überwindung, aber es ist das beste und Du gehtst allem Ärger aus dem weg! mfg
Moin, Moin,
ehrlich gesagt kenne ich mich damit nicht so gut aus bzw. weiß ich nicht so genau, wie weit der Garten was mit der Mietkaution zu tun hat.
Was stand im Mietvertrag?
Des Weiteren würde ich die Vermieterin noch mal um einen gemeinsamen Besichtigungstermin bitten, damit sie darlegen kann, wo diese sogenannte Verfüllung noch nicht stattgefunden hat bzw. warum sie die Mietkaution zurück hält.
Ein klärendes Gespräch wikrt manchmal Wunder .
Mit freundlichen Grüßen
Petra0801
Moin,
danke für die Antworten. Wir hatten vorher schon reichlich Schriftverkehr, da die Gartennutzung im Mietvertrag steht, sie es aber falsch verstanden hatte und dort selbst am Sonntag in meiner Abwesenheit Sachen von meiner Terasse entfernt hatte, die 2 m hohe Hecke auf 50 cm „gestutzt“ hatte ich keinen Sichtschutz mehr hatte… Vorher war da blanker Boden mit viel Unkraut, kaum Rasen dazwischen. Um es zu gestalten hatte ich etliche Ziersträucher eingepflanzt, ge - gärtnert halt. Aber hat so was denn nun irgendwas mit der Mietkaution zu tun? Find da nichts und die Kaution ist letztendlich für Schäden im Haus, oder liege ich da falsch? Habe bereits 2 mal nachgebessert und jeder der bereits da war sagte mir das man da eigentlich nichts beanstande könnte.
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass die Meitkaution wenig mit dem Garten zu tun hat, kann es aber nicht zu 100% bestätigen.
Gibt es zufällig noch Bilder aus der Zeit, als nur Boden und ein paar Rosen zu sehen waren?
Ich würde auf alle Fälle noch mal das mündliche Gespräch mit der Vermieterin suchen und sollten noch Bilder vom „alten“ Garten existieren - na wunderbar. Die würde ich dann zum Gespräch mitnehmen.
Sollte die Damen nicht einsichtig sein, kann ein Gang zum Mieterverein sehr sinnvoll sein. Dort sitzen die eigentliche Experten.
MfG
petra0801
Wenn es jetzt wieder so aussieht wie damals übernommen,dann hat die Vermieterin nicht das Recht die Kaution einzubehalten.Ich würde mich dennoch mal im Mieterbund erkundigen,dort ist die Auskunft noch genauer.
LG
Die Beweispflicht liegt bei Ihr. Aber wer etwas sucht, wird auch was finden. Am besten einen Termin vor Ort vereinbaren, sich die „Senken“ zeigen lassen und in ihrem Beisein beseitigen. Dann hat die liebe Seele ruh.
Hallo Webster78,
ich war schon beides, Mieter und Vermieter und ich kann Dir nur sagen das das so einfach alles nicht ist.
Hoffentlich hast du eine gute Rechtschutzversicherung, weil das sieht nach ärger aus.
Als erstes würde ich die Vermieterin einmal mit einem Zeugen (nicht unbedingt aus der Familie) bitten die noch zu behebenden Schäden genau zu benennen, am besten vor Ort.
Am besten du teilst ihr auch schriftlich mit das du gewillt bist die Schäden zu beheben, auch wenn du keine siehst, wenn Sie dir in einer Ortsbesichtigung diese genau aufzeigt.
Ab heute alles nur noch schriftlich, sonst redet sie sich später raus.
Viel Erfolg und Kaution einhalten kann Sie bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung. Dann muss sie aber zurückzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia
recht haben und recht bekommmen…
ich würde einen ortstermin mit der ehemaligen vermieterin machen und genau abklären was zu tun sei und mich dann vorort mit ihr einigen evtl. bilder machen ist immer sinnvoll und das ganze schriftlich festhalten und auch das datum der kautionsauszahlung darauf festhalten.
zurückbehalten darf sie die summe die es kosten würde um die angelegenheit in ordnung zu bringen (vorausgesetzt es ist rechtens), ebenso darf ein vermieter eine angemessene summe für die abrechnung der nebenkosten zurückbehalten wenn die vermutung da ist das eine nachzahlung fällig ist.
ich hoffe ich konnte helfen wenn noch was unklar ist einfach fragen
aber vor allem immer höflich und ruhig bleiben damit erreicht man mehr
viele grüsse
margret
Hallo,
im „Großen und Ganzen“ schließe ich mich den Aussagen meiner „Vorrednerin“ Claudia an.
Kontakte zum Fachanwalt für Mietrecht und/oder zum Mieterschutzbund würde ich auch schon mal herstellen.
Den Versuch, alles noch gütlich zu regeln, würde ich auf jeden Fall unternehmen. Hierbei aber immer dran denken: Alle Vereinbarungen/Absprachen schriftlich festhalten und eigene Zeugen dabei haben!
Das deine Vermieterin die Kaution einbehalten kann, ist leider auch rechtens. Aber spätestens nach der letzten Betriebskostenabrechnung (wie auch schon Claudia erwähnte) muss sie diese dann „rausrücken“…
Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe für dich, dass die „Sache“ ohne weitere (größere) Streitigkeiten geklärt werden kann…
MfG schoerschi
Hallo webster78
Das Mietrecht gibt jetzt nichts her, das der Garten Plan sein muss, beim Auszug. Also . so wie geschildert bis Du Deinen Pflichten nachgekommen und hast Anspruch auf Deine Kaution.
Per eingeschriebenen Brief mit Fristsetzung die Zahlung der Mietkaution (samt Zinsen) verlangen, andernfalls mit Klage drohen.
Hier scheint jemand willkürlich ein Eigentum (Kaution) behalten zu wollen. Evtl. noch gute Fotos anfertigen!
Gruß
fragmich46
Hallo webster,
hört sich nach Schikane an. Habe aber mit gemieteten Gärten keinerlei Erfahrung und kann deshalb nicht helfen.
Viel Spaß in der neuen Wohnung
hubu
Hallo, prüft nochmal nach, und nehmt euch Zeugen mit. Nur wegen solcher Kleinigkeiten, ist diese VM nicht berechtigt die Kaution einzubehalten, nur wegen Geringfügigkeiten.
MFG