Ein Freund von mir, US-Bürger, möchte nach Deutschland, Österreich, Schweiz, England oder Frankreich einwandern bzw. zumindest zunächst eine Arbeitsgenehmigung bekommen. Beruflicher Werdegang: E-Commerce Manager, Journalist, Editor. Weiß jemand Tipps wie er am besten in eines dieser Länder reinkommt ? Könnte er im Falle von Heirat in Deutschland nach der Heirat vorübergehend Soz.-Hilfe beziehen, falls er nicht sofort einen Job findet und der Ehepartner ihn nicht mit versorgen kann (Einkommensgrenze nicht erreicht) ?
Hallo,
Ein Freund von mir, US-Bürger, möchte nach Deutschland,
Österreich, Schweiz, England oder Frankreich einwandern bzw.
zumindest zunächst eine Arbeitsgenehmigung bekommen.
Beruflicher Werdegang: E-Commerce Manager, Journalist, Editor.
Weiß jemand Tipps wie er am besten in eines dieser Länder
reinkommt ?
Für CH: Zuerst einen Job suchen, dann gibt es in CH die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung. Mit der kann er nach CH einreisen (Auf keinen Fall in CH als Tourist einreisen und dann Job suchen => routinemässig Ablehnung des Gesuchs. (Für EU Bürger geht das anscheinend inzwischen)).
In D: Mit dem Arbeitsvertrag (bzw. Zusicherung des selbigen) zum Konsulat/Botschaft und entsprechende Papiere ausstellen lassen.
In beiden Fällen gilt: Der AG muss begründen, weshalb er keinen geeigneten Bewerber im Land gefunden hat.
Könnte er im Falle von Heirat in Deutschland nach
der Heirat vorübergehend Soz.-Hilfe beziehen, falls er nicht
sofort einen Job findet und der Ehepartner ihn nicht mit
versorgen kann (Einkommensgrenze nicht erreicht) ?
Keine Ahnung. Allerdings erscheint mir eine Einreise ohne Job nicht ratsam. So wie Du es schreibst, hat er im Berufsleben bereits etwas erreicht. Aus den USA dürfte er sich deshalb mit der Job-Suche wesentlich leichter tun (er ist einer von wenigen), als das mit der Ausgangsposition als Sozialhilfeempfänger (dann ist er einer von Millionen) der Fall sein dürfte.
Ciao
R.
Dirk,
es gilt das Gebot der Reziprozitaet. Wenn du als Deutscher nach USA gehst (als Tourist) und dir einen Job suchst, wird dich niemand nehmen, weil sie gegen (n+k) Gesetze verstossen. Falls du doch einen job findest und die Einwanderungsbehoerde erfaehrt davon, wirst du hochkant rausgeschmissen.
Fuer einem Ami der nach D kommt, gilt genau das gleiche.
Ralph
Ralph,
das ist so nicht richtig. Ich habe mich inzwischen erkundigt was den Punkt Arbeit betrifft. Er kann sehr wohl eine Arbeitserlaubnis bekommen in Deutschland, wenn er spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten hat, die bei einem Deutschen Arbeitnehmer nicht oder nicht immer vorhanden sind. Beispiele: Englisch als Muttersprache, E-Commerce/IT, Englisch-Lehrer. Was jedoch bisher niemand wußte ist, ob er im Falle von Heirat in Deutschland solange Sozialhilfe beziehen könnte bis die Ehepartnerin wieder selbst einen Job. Letzteres ist z.Zt. noch so.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Also nach Österreich kann er als unselbstständiger Journalist eines ausländischen Mediums, als Schlüsselarbeitskraft (das hängt von der Qualifikation und dem zu erwartenden Einkommen ab) oder er wäre Angehöriger eines EWR-Bürgers bzw. Österreichers.
Eine „normale“ Einwanderung nach Österreich ist nicht gestattet.
Gruß
Tom