US-Fahrzeug in D fahren

Hi!

Was ist notwendig, um ein in den USA normal zugelassenes Fahrzeug für ca. 4 Wochen in der EU bewegen zu dürfen?
Der Wagen ist schon hier.

Die Fahrer sollten variieren dürfen und nicht zwangsweise US-Amerikaner sein müssen.

Danke Euch und Grüße,

Mathias

Hallo

mal davon abgesehen, dass deine Frage eher in das Brett Recht gehört, fällt mir da keine legale Möglichkeit ein.

Das Fahrzeug ist außerhalb der EG zugelassen, und somit würden u.U. Zoll und MwSt. usw. anfallen sollte ein Unberechtigter den Wagen fahren.

Da spielt auch das Genfer Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen eine Rolle, dem sich zwar Australien angeschlossen hat, aber nicht die USA soviel ich weiß.

Wie weit jetzt das nutzen des Fahrzeugs in D eingeschränkt ist, kann ich nicht sagen. Es gibt auch noch Fristen die dabei beachtet werden müssen.

Deshalb wäre eine andere Lösung wohl besser die rechtssicher ist, sprich das Fahrzeug wenn möglich in D zulassen, auch wenn es recht teuer und umständlich ist.

Gruß

hartmut

Früher war das zolltechnisch gefährlich. Ich weiß aber nicht, ob das noch immer so ist. Wer im Inland ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug lenkte und in eine Kontrolle geriet, konnte zu Einfuhrumsatzsteuer (also Zoll) im vollen Wert des Fahrzeugs verknackt werden. Die zufällige Verkehrskontrolle hat es nur „aufgedeckt“ - zollpflichtig war man so auch, ohne vielleicht wirklich zu zahlen …

Ich würde das also nicht nur bei der Polizei erfragen, sondern auch beim Zollamt Deines Vertrauens.

Gruß, Artefakt

Hallo!

mal davon abgesehen, dass deine Frage eher in das Brett Recht
gehört, fällt mir da keine legale Möglichkeit ein.

Ich dachte, hier im Brett sind eher die Praktiker unterwegs, deren Hilfe ich suche.

Das Fahrzeug ist außerhalb der EG zugelassen, und somit würden
u.U. Zoll und MwSt. usw. anfallen sollte ein Unberechtigter
den Wagen fahren.

Wer wäre berechtigt?
Der Wagen gehört einer Firma und wird garantiert wieder in die USA ausgeführt.

Da spielt auch das Genfer Abkommen über die Besteuerung von
Straßenfahrzeugen eine Rolle, dem sich zwar Australien
angeschlossen hat, aber nicht die USA soviel ich weiß.

Wie weit jetzt das nutzen des Fahrzeugs in D eingeschränkt
ist, kann ich nicht sagen. Es gibt auch noch Fristen die dabei
beachtet werden müssen.

Deshalb wäre eine andere Lösung wohl besser die rechtssicher
ist, sprich das Fahrzeug wenn möglich in D zulassen, auch wenn
es recht teuer und umständlich ist.

Es handelt sich um einen Prototypen, der auf einer Europatournee Kunden vorgestellt werden soll.
Der Wagen muss zurück in die USA, wo er dann weiter vorgeführt und schließlich vermutlich verschrottet wird.

Das Problem ist, es handelt sich um einen SUV. Um diesen auf einem Anhänger transportieren zu können, ist ein LKW-Führerschein nötig, da auch das Zugfahrzeug schon sehr schwer sien muss.
Deshalb soll das Auto auf eigener Achse rollen.

Eine international gültige Haftpflichtversicherung ist vorhanden.

Vielleicht fällt ja noch jemandem etwas ein zum Thema Steuern und Fahrberechtigung.

Kennzeichen aus den USA gibt es auch.

Grüße,

Mathias

Das Problem ist, es handelt sich um einen SUV. Um diesen auf
einem Anhänger transportieren zu können, ist ein
LKW-Führerschein nötig, da auch das Zugfahrzeug schon sehr
schwer sien muss.
Deshalb soll das Auto auf eigener Achse rollen.

Hallo Mathias,

das würde u.U dann mit Kurzzeitkennzeichen, oder Roter Nummer gehen. Wobei da wirklich erst die Zulassungsstelle befragt werden müsste, weil es mehrere Kennzeichen wären.

Für reine Überführungsfahrten sehe ich da kein Problem. Dafür sind die Kennzeichen gedacht.

Gruß

hartmut

Hallo,

das, was hier über den Zoll geschrieben wurde, ist Nonsens. Der Zoll überwacht JEDE Einfuhr von Waren aus Drittländern in die EU, also ist auch dieses Auto bei der Einfuhr „zollrechtlich bestimmt“ worden, wie man das nennt. Man kann sich jetzt zwar fragen wie das Auto angemeldet wurde - aber das ist eher finanzpolitisch/zollrechtlich interessant.

Es gibt beispielsweise „vorrübergehende Verwendung“, dann kann Ware in der Eu benutzt werden wenn sie gemäß der entsprechenden Bestimmungen wieder ausgeführt wird.
Auch möglich: Freischreibung als „Messeware“.
Es gibt da letztlich mehrere Möglichkeiten, die alle ihre Vor- und Nachteile haben. Allerdings muß die zollrechtliche Bestimmung bei der Einfuhr stattgefunden haben, da gibt’s nachträglich wenig dran zu machen.

Sicherheitshalber kannste mal nachfragen wie das Auto beim Zoll angemeldet wurde damit es von der Seite keine Probleme gibt wenn der Wagen unter zollrechtlicher Überwachung ist.

Das sind aber „Äußerlichkeiten“. Viel entscheidender ist wohl wie der Wagen versichert ist - was ist wenn damit ein Unfall verursacht wird? Dazu kann ich jetzt nicht viel sagen, aber das halte ich im Zweifel für das größere bzw. im Ernstfall deutlich größere Problem.

Gruß,

MecFleih

das würde u.U dann mit Kurzzeitkennzeichen, oder Roter Nummer
gehen.

Dies dürfte in dem hier geschilderten Fall eher nicht zutreffend sein. Kurzzeitkennzeichen sind für Probe-, Prüfungs-, Überführungsfahrten gedacht. Hier soll aber ein Prototyp auf Promotion-Tour gehen.
Auch das bis vor kurzen mögliche „zur Anregung des Kaufinteresse“ ist seit Einführung der FZV nicht mehr gegeben (gilt/galt für rote Kennzeichen)

Wobei da wirklich erst die Zulassungsstelle befragt
werden müsste, weil es mehrere Kennzeichen wären.

Eben, dann wäre das Fahrzeug zweimal zugelassen - das wird wohl kaum möglich sein.

Für reine Überführungsfahrten sehe ich da kein Problem. Dafür
sind die Kennzeichen gedacht.

Das Dumme ist nur, dass es sich wohl um keine Überführungsfahrt handelt.

Gruß
hartmut

Gruß Michael

Warum eigentlich die ganze Diskussion bzgl. Zoll etc. Ist das Auto nicht einfach hier in Deutschland zum „Urlaub“ ? ? Muss ich mein Auto irgendwo beim Zoll anmelden, wenn ich damit in das nicht EU-Ausland (z.B. Schweiz)fahre? Darf dann nicht dort in diesem fremden Land auch ein Einheimischer mal mit meinem Auto fahren ???

Warum eigentlich die ganze Diskussion bzgl. Zoll etc. Ist das
Auto nicht einfach hier in Deutschland zum „Urlaub“ ? ?

Beim Zoll gibt es keinen „Urlaub“ :smile:

Man muß hier unterscheiden - zumindest beim EU-Zoll, wie die Schweiz das in ihrer Gesetzgebung geregelt hat weiß ich nicht - zwischen Warenimport und Reiseverkehr.

Wenn Du mit dem Auto fährst ist das Reiseverkehr und da gelten andere Regeln als wenn Du Waren versendest. In diesem Fall wird das Auto nicht über den Atlantik gefahren sein, also ist das ein anderer Fall als wenn Du in die Schweiz fährst bzw. zurückkommst.

Die Frage ist hier schon wie das Auto beim Zoll angemeldet wurde. Bei der sog. „Abfertigung in den freien Verkehr“ - was Warenverkehr meint, nicht Straßenverkehr - wird das Auto zu „Gemeinschaftsware“ und darf in der EU nach Belieben bewegt, verkauft, verändert werden. Allerdings hat man dann auch Einfuhrabgaben bezahlt.

Deswegen kann man Waren, die nur vorrübergehend hier sind, in speziellen Verfahren so anmelden dass keine Einfuhrabgaben zu zahlen sind. In dem Fall gelten aber gesonderte Regeln, die auch beschränken was mit der Ware passieren darf, und das alles unterliegt zollamtlicher Überwachung. Es geht dann nicht so einfach dass man das Auto Dritte überläßt, etc. Es hängt eben davon ab als was und wie das angemeldet wurde.

Wobei das nur ein finanztechnisches Problem ist, notfalls zahlt man eine überschaubare Strafe und die Sache ist erledigt. Wahrscheinlich ist sowieso dass der Zoll gar nicht erst kommt und das Auto hier kontrolliert.

Wichtiger ist IMHO dass man seitens der Versicherung auf der sicheren Seite bleibt, weil sollte ein Unfall passieren und man ist schuldig… welche Versicherung ist dann zuständig, zahlt die hier den entstandenen Schaden? Da kommt man in Teufels Küche wenn sich herausstellt dass man ohne Versicherung unterwegs war.

Gruß,

MecFleih

1 Like

Im Anfangsartikel stand eindeutig …
… dass das Fahrzeug ordnungsgemäß in den USA zugelassen ist. Soll vorkommen - Du hast sicher auch schon mal, wenn auch selten, ein Fahrzeug mit amerikanischem Kennzeichen in Deutschland fahren sehen. Da ist mit Zoll und Einfuhr mal überhaupt nix. Es geht darum, wenn nun ein Deutscher dieses in den USA zugelassene Fahrzeug fahren, d.h. nutzen will. Und diese Nutzung könnte den Zoll interessieren.

Gruß, Artefakt

Hi

… dass das Fahrzeug ordnungsgemäß in den USA zugelassen ist.

Hat mit dem Zoll innerhalb der Eu nix zu tun.

Soll vorkommen - Du hast sicher auch schon mal, wenn auch
selten, ein Fahrzeug mit amerikanischem Kennzeichen in
Deutschland fahren sehen.

Ja. Aber es interessiert nicht unter welchen Umständen andere Autos hier fahren. Es geht jetzt um diesen Wagen.
Die meisten hier fahrenden Wagen mit amerikanischen Zulassungen gehören Armee-Angehörigen, und da läuft es aufgrund von Abkommen nochmal wieder ganz anders… das kann man auf dieses Auto nicht übertragen.

Da ist mit Zoll und Einfuhr mal
überhaupt nix.

Falsch! JEDE in die EU verbrachte ware muß zolltechnisch behandelt werden und im Gegensatz zu einem Teebeutel kann man ein Auto auch nicht ungesehen am Zoll vorbeischmuggeln. Das steht auf Frachtlisten oder Airway bills und taucht allein schon deswegen in den dem Zoll zugehenden Daten auf.

Nichts für ungut, aber von Zollangelegenheiten hast Du scheinbar keine Ahnung. Nicht dass das schlimm wäre, es führt nur dazu dass Du in diesem Fall über ein sehr komplexes und schwieriges Thema schreibst, bei dem man mit „Vermutungen“ nicht weit kommt.

Es geht darum, wenn nun ein Deutscher dieses in
den USA zugelassene Fahrzeug fahren, d.h. nutzen will. Und
diese Nutzung könnte den Zoll interessieren.

Nein, das ist sogar ein eher untergeordneter Aspekt. Dem Zoll ist relativ egal WER das Auto nutzt, viel entscheidender ist WIE es genutzt wird. Nur ein Ausstellungsstück, Probefahrten, soll daran herumgeschraubt werden? DAS interessiert den Zoll weil manches geht und anderes nicht, je nachdem wie das Auto hier angemeldet wurde.

Fortbildung hier:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_…
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/b0_…
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/b0_…

Gruß,

MecFleih

Moin,

Die Fahrer sollten variieren dürfen und nicht zwangsweise
US-Amerikaner sein müssen.

Wenn’s Leute sind, die im Inland wohnen, sind KFZ-Steuern fällig:

http://www.steuernetz.de/gesetze/kraftstg04/p3.html

_Von der Steuer befreit ist das Halten von

[…]

  1. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;_

CU

Axel