Warum eigentlich die ganze Diskussion bzgl. Zoll etc. Ist das
Auto nicht einfach hier in Deutschland zum „Urlaub“ ? ?
Beim Zoll gibt es keinen „Urlaub“ 
Man muß hier unterscheiden - zumindest beim EU-Zoll, wie die Schweiz das in ihrer Gesetzgebung geregelt hat weiß ich nicht - zwischen Warenimport und Reiseverkehr.
Wenn Du mit dem Auto fährst ist das Reiseverkehr und da gelten andere Regeln als wenn Du Waren versendest. In diesem Fall wird das Auto nicht über den Atlantik gefahren sein, also ist das ein anderer Fall als wenn Du in die Schweiz fährst bzw. zurückkommst.
Die Frage ist hier schon wie das Auto beim Zoll angemeldet wurde. Bei der sog. „Abfertigung in den freien Verkehr“ - was Warenverkehr meint, nicht Straßenverkehr - wird das Auto zu „Gemeinschaftsware“ und darf in der EU nach Belieben bewegt, verkauft, verändert werden. Allerdings hat man dann auch Einfuhrabgaben bezahlt.
Deswegen kann man Waren, die nur vorrübergehend hier sind, in speziellen Verfahren so anmelden dass keine Einfuhrabgaben zu zahlen sind. In dem Fall gelten aber gesonderte Regeln, die auch beschränken was mit der Ware passieren darf, und das alles unterliegt zollamtlicher Überwachung. Es geht dann nicht so einfach dass man das Auto Dritte überläßt, etc. Es hängt eben davon ab als was und wie das angemeldet wurde.
Wobei das nur ein finanztechnisches Problem ist, notfalls zahlt man eine überschaubare Strafe und die Sache ist erledigt. Wahrscheinlich ist sowieso dass der Zoll gar nicht erst kommt und das Auto hier kontrolliert.
Wichtiger ist IMHO dass man seitens der Versicherung auf der sicheren Seite bleibt, weil sollte ein Unfall passieren und man ist schuldig… welche Versicherung ist dann zuständig, zahlt die hier den entstandenen Schaden? Da kommt man in Teufels Küche wenn sich herausstellt dass man ohne Versicherung unterwegs war.
Gruß,
MecFleih