US Firma verkauft in EU, Umsatzsteuer?

Hallo,

eine Firma X in den United States von einem Deutschen Y gegründet, verkauft seine Waren über ein bekanntes online Portal an EU Endkunden.

Die US Firma X wird aus Deutschland geleitet, da es sich bei den Artikeln um digitale Güter handelt, die per Email verschickt werden.

Alle Zahlungen gehen auf das Bankkonto/Online Konto der US Firma in USA.
Die US Firma X versteuert alle Gewinne in den USA.

Muss Firma X in irgendeinster Weise Umsatzsteuer in Deutschland abführen?

Gruß Wulf

Hiho,

ja, der Ort der Leistung ist in diesem Fall dort, wo der Empfänger der Leistung wohnt, wenn dieser kein Unternehmer ist.

Damit ist die Leistung (nicht: Lieferung!) steuerbar und USt-pflichtig in Deutschland, und der Unternehmer, der die Leistung erbringt, muss die Steuer abführen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Wenn aber der Eigentümer der Firma X in den USA lebt und hier in Deutschland der Service im Namen der Firma X getätigt wird?

Servus,

die „Firma“ als Rechtsform gibt es weder in den USA noch in D. Wenn Unternehmen X, sei es als Kapitalgesellschaft, sei es als Personengesellschaft, sei es als Einzelunternehmen in den USA betrieben wird, ist es grad egal, wo derjenige wohnt, dem es gehört.

Zumindest im Fall des Einzelunternehmens ist es allerdings ziemlich wahrscheinlich, dass eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte in D besteht, wenn der Unternehmer in D wohnt und dort auch tätig ist.

Da der (umsatzsteuerliche) Ort der sonstigen Leistung in einigen Fällen davon abhängt, ob der Unternehmer, der die Leistung erbringt, sein Unternehmen im Drittlandsgebiet betreibt oder nicht, ist zuerst zu klären, ob es eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte in D gibt oder nicht. Das hängt u.a. davon ab, wo Unternehmen X verwaltet wird (d.h. z.B. wo der PC steht, auf dem Aufträge abgelegt werden, auf dem fakturiert wird etc.).

Um den Ort der Leistung bestimmen zu können, muss man wissen, was genau in Deutschland stattfindet: Nur das operative Geschäft, oder auch dessen Verwaltung?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Kann das Einzelunternehmen in Deutschland das ganze auf Provisionsgeschäft laufen lassen? Wie verhält es sich dann mit der Umsatzsteuer?

Vielen Dank für die Antworten!

Servus,

diese Frage lässt sich so, wie sie gestellt ist, nicht beantworten.

Im Umsatzsteuerrecht steht am Anfang jeder Beurteilung eines Sachverhalts immer die Frage „Wer erbringt welche Leistung an wen?“

Wenn man das weiß, kann man auch sagen, was Sache ist und wie die Besteuerung funktioniert.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder