Servus,
die „Firma“ als Rechtsform gibt es weder in den USA noch in D. Wenn Unternehmen X, sei es als Kapitalgesellschaft, sei es als Personengesellschaft, sei es als Einzelunternehmen in den USA betrieben wird, ist es grad egal, wo derjenige wohnt, dem es gehört.
Zumindest im Fall des Einzelunternehmens ist es allerdings ziemlich wahrscheinlich, dass eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte in D besteht, wenn der Unternehmer in D wohnt und dort auch tätig ist.
Da der (umsatzsteuerliche) Ort der sonstigen Leistung in einigen Fällen davon abhängt, ob der Unternehmer, der die Leistung erbringt, sein Unternehmen im Drittlandsgebiet betreibt oder nicht, ist zuerst zu klären, ob es eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte in D gibt oder nicht. Das hängt u.a. davon ab, wo Unternehmen X verwaltet wird (d.h. z.B. wo der PC steht, auf dem Aufträge abgelegt werden, auf dem fakturiert wird etc.).
Um den Ort der Leistung bestimmen zu können, muss man wissen, was genau in Deutschland stattfindet: Nur das operative Geschäft, oder auch dessen Verwaltung?
Schöne Grüße
Dä Blumepeder