US-Gefangenentransporte - Verstoß gg. Völkerrecht?

Hallo,

gegen welche Normen des Völkerrechts verstößt die USA mit Gefangenentransporten über Europa bzw. mit CIA-„Lagern“ in Rumänien.

Dass unmenschliche Behandlungen und Folter gg. Konventionen verstoßen ist unstrittig. Aber aus welcher Norm lässt sich ein Verbot d. Überflugs ableiten? Wäre dies auch der Fall, wenn „nur“ US-Militär-Flughäfen wie der in Ramstein benutzt worden wären?

Beste Grüße
Andreas

Hallo!

Zitat von hier:http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/regionen/Irak/s…

Die volle Souveränität Deutschlands schließt die vollständige und uneingeschränkte Gebietshoheit ein. Aus der Gebietshoheit resultiert die Lufthoheit und die Folge ist, „dass jede Benutzung des Luftraumes durch andere Staaten grundsätzlich von der Zustimmung des Bodenstaates abhängig ist“ (Ignaz Seidl-Hohenveldern [Hrsg.], Lexikon des Rechts, Völkerrecht, S. 201)

Frank

Hallo,

dann ist die Argumentation folgende: Zivilflugzeuge sind in Wirklichkeit Militärflugzeuge mit Gefangenen, die genehmigungspflichtig wären, da Gebietshoheit. Da nicht erfüllt, Verstoß gg. a) Territorialprinzip und b) 2+4 Vertrag als Spezialfall zu Dtl. Korrekt?

Und: Sollten entsprechende Genehmigungen vorliegen, dann wären diese nichtig, da unter falscher Kenntnislage ausgestellt (ziviler Flug anstatt Gefangenentransport in CIA-Lager)?

Grüße
Andreas

PS: Auf der Seite war ich schon, habs dummerweise übersehen und mich geärgert, dass sie nicht aktuell war. Wie man sich irren kann…

die amis machen was sie wollen
die amis machen doch eh was sie wollen. das sollte doch mittlerweile jeder wissen

die halten sich halt für unantastbar

Hallo…

die halten sich halt für unantastbar

Entweder ist das tatsächlich so, oder es will oder kann niemand wirklich durchgreifen beim einen oder anderen Völkerrechtsverstoß. Im Ergebnis ist das egal, sie können sich in der Tat so ziemlich alles erlauben.

Frank

Die Durchführung der Transporte in und durch Deutschland erfüllt (ganz nebenbei) diverse Straftatsbestände.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]