(besonders Levay, weil ich mich erinnere, dass er dazu mal etwas vor einem Jahr oder länger geschrieben hat …)
Ich hab sowas von keine Ahnung wie ich das jetzt ausdrücken soll. Also erklär ich es mal auf Blöd:
Die amerikanische Rechtssprechung basiert ja mitunter auf Urteile, die bereits vorher passiert sind.
Also z.B. wenn in Kalifornien im Jahr 1968 ein Hund vorm McDonald vom McDonald Manager überfahren wurde - bekommt der Besitzer des toten Hundes sein Leben lang Mickey D`s free meal und 10.Mio Dollar Entschädigung für den Verlust (blödes Beispiel, aber für US Verhältnisse normal).
Ein Burger King Manager überfährt 2008 einen Hund vor einem BurgerKing in Cali und der Besitzer des Hundes bekommt dann auch ewig freies Essen bei Burger King und 10. Mio. Dollar, weil man sich auf das Urteil von 1968 stützt.
Diese Art von Rechtssprechung (oder wie auch immer man das nennt) hat doch einen Fachbegriff. Wie lautet der?
Und wie nennt man den deutschen Fachbegriff dazu, bei denen eben nicht nach vorher passierten Urteilen gesucht wird.
Wobei natürlich durchaus auch in Deutschland vorhergehende
Entscheidungen eine Rolle spielen. Das nennt man „richterliche
Rechtsfortbildung“.
Aber in Deutschland KANN, muss man sich aber nicht danach richten.
In den USA ist es doch so, wenn eine ähnlicher Fall oder identischer Fall bereits passierte, kann man auf das Maximum (Geld, Haftstrafe) hoffen … Verstehe ich das richtig? (Hab zu viel Law and Order geschaut)
In den USA ist es doch so, wenn eine ähnlicher Fall oder
identischer Fall bereits passierte, kann man auf das Maximum
(Geld, Haftstrafe) hoffen … Verstehe ich das richtig? (Hab
zu viel Law and Order geschaut)
hoffen geht immer, aber der Richter ist in seiner Entscheidung erst einmal frei. Die Anwälte suchen natürlich nach Präzendenzfällen, die der Richter würdigen kann aber nicht muß.
Davon abgesehen gibt es im angelsächsischen durchaus auch Gesetze und eben nicht nur das Fallrecht.