Hallo!
Ein Freund gab mir zur Schuldenbereinigung einige US amerikanische Schecks, die auf seine Firma ausgestellt sind. Alle sind etwa von Anfang April 2010.
Frage: Kann ich diese einfach bei meiner Bank auf meinem Konto einlösen durch Unterschrift auf der Rückseite?
Wie lange kann so ein US Scheck zurückgezogen werden?
Hallo,
Frage: Kann ich diese einfach bei meiner Bank auf meinem Konto
einlösen durch Unterschrift auf der Rückseite?
ja, und zwar zackig. Zumindest nach deutschem Recht ist die Vorlegungsfrist so gut wie abgelaufen (70 Tage). Ist diese abgelaufen, ist der Scheck zwar nicht zwangsläufig ungültig oder wertlos, aber vor Frist ist die Sache allemal leichter.
Wie lange kann so ein US Scheck zurückgezogen werden?
Keine Ahnung, ob das überhaupt geht.
Gruß
Christian
Es ist also KEIN problem, dass auf den Schecks steht, dass sie zahlbar sind an seine Firma (sind von seinen Kunden)?
1 „Gefällt mir“
Es ist also KEIN problem, dass auf den Schecks steht, dass sie
zahlbar sind an seine Firma (sind von seinen Kunden)?
Doch, das ist ein Riesenproblem. Ich hatte die Formulierung so verstanden, daß „seine Firma“ der Aussteller ist. Da es der Begünstigte zu sein scheint, wird das so ohne weiteres nicht funktionieren, außer Dein Kreditinstitut schaut nicht genau hin. Ich würde mal in die nächstgelegene Filiale/Niederlassung gehen und das Problem mit einem Mitarbeiter diskutieren.
Einfacher wird es u.U., wenn „seine Firma“ seinen Namen trägt oder wenn ein Begleitschreiben vorliegt, aus dem hervorgeht, daß die Schecks für Dich gedacht sind.
Gruß
C.
Ich dachte, das löst man durch Unterschrift auf der Rückseite (indossieren)
1 „Gefällt mir“
Ich dachte, das löst man durch Unterschrift auf der Rückseite
(indossieren)
ja, aber das kann an sich nur derjenigen machen auf den die Schecks ausgestellt sind und wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind die Schecks nicht auf Dich ausgestellt, sondern auf die Firma Deines Freundes.
Gruß
Edith
Hallo beckmann2,
wenn bei „Zahlen Sie gegen diesen Scheck an…“ (Pay this theck to the order of) „Deines Freundes Firma“ steht, dann muss dieser vor Dir indossieren, idealerweise mit Stempel, und danach Du.
Bist Du derjenige, der auf der Vorderseite als Begünstigter vom Aussteller eingetragen wurde, dann kannst Du den Scheck direkt indossieren und bei Deiner Bank einreichen.
Sollte der Scheck „platzen“ dann kannst Du diesen jedoch nicht mehr „protestieren“. Es bleibt Dir dann nur der Zivilrechtliche weg über Mahnbescheid etc.
Mit besten Grüßen
Burg