Hallo alle zusammen,
ich werde im August in den USA ein Semester lang studieren. Zu diesem Zwecke benötige ich ein Visum und muss das Formular DS-160 ausfüllen.
In diesem Formular taucht die Frage " Have you ever been arrested or convicted for any offense or crime, even though subject of a pardon, amnesty, or other similar action?" auf.
Also ob ich schon mal eine Straftat begangen habe.
Nun ist es so dass ich leider vor 2 Jahren einen Fehler begangen habe und mit 1,43 Promile am Steuer erwischt wurde.
Meine Frage ist nun ob ich es bei dieser Frage angeben musss und ob dadurch mein Antrag auf ein F1 Studentenvisum abgelhnt werden kann?
Vielen Dank im Vorraus!!
Ich habe da grundsätzlich keine Ahnung von.
Da du verurteilt bist, ist es sicherlich nicht ratsam,
gegenüber US-Behörden zu lügen, wobei ich keine Ahnung
habe, ob die Zugriff auf solche Daten haben können.
Wenn du unter einer gewissen Grenze bist (90 Tagessätze
oder so), sollte die Strafe nicht mal im
Führungszeugnis auftauchen. Das hier könnte
weiterhelfen: http://www.amerika-
forum.de/studentenvisum-1jahr-mit-kleiner-vostrafe-
49435.html
Beste Grüße, SCR.
Hallo alle zusammen,
ich werde im August in den USA ein Semester lang
studieren. Zu
diesem Zwecke benötige ich ein Visum und muss das
Formular
DS-160 ausfüllen.
In diesem Formular taucht die Frage " Have you ever
been
arrested or convicted for any offense or crime, even
though
subject of a pardon, amnesty, or other similar action?
" auf.
Also ob ich schon mal eine Straftat begangen habe.
Nun ist es so dass ich leider vor 2 Jahren einen
Fehler
begangen habe und mit 1,43 Promile am Steuer erwischt
wurde.
Meine Frage ist nun ob ich es bei dieser Frage angeben
musss
und ob dadurch mein Antrag auf ein F1 Studentenvisum
abgelhnt
werden kann?
Vielen Dank im Vorraus!!
Ich kenne mich leider nicht in den Details der Auswertung oder Folgen der Antworten aus aber gehe davon aus, dass die Gefahr der Ablehnung des Visums besteht.
Die Frage lautet allerdings übersetzt, ob Sie jemals wegen eines Straftates verhaftet oder verurteilt wurde. Es kann sein, dass die Behörden diese Auskunft selbst prüfen können z.B. durch Führungszeugnis von der Polizei. Da man kaum verschweigen kann, was durch Akten belegt ist, bleibt nur die Mitteilung des Vorfalls übrig.
Ich weiß selbst nicht ab welchen Alkoholmenge im Blut einen Straftat vorliegt. In den USA variiert das so dass der gleiche Wert in einem Bunesstaat ein Straftat wäre und im anderen Bundesstaat nicht.
Ich hoffe, dass das Ihnen in Ihren Überlegung etwas hilft, wenn auch nicht Klarheit darüber herrschen kann.
Gruß und viel Glück
Menschenfreundlich
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten!
Habe jetzt ein Telegramm aus Washington gefunden indem die Vorgehensweise zur Visavergabe bei Trunkenheit am Steuer Einträgen beschrieben ist.
Falls es euch interressiert hier mal der Link:
http://travel.state.gov/visa/laws/telegrams/telegram…
Beste Grüße
Siehe auch hier die Richtlinien für Consulate Officers bezüglich Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer. Dies ist nicht automatisch Grund zur Ablehnung.
http://travel.state.gov/visa/laws/telegrams/telegram…
While a drunk driving conviction is not a statutory visa ineligibility, a conviction may indicate that further investigation is needed to determine whether the applicant may in fact be ineligible under Section 212(a)(1)(A)(iii). Weiter lesen für mehr Information.
Zusammengefasst, kann das Vorliegen dieses Straftats zu einer weitergehenden Prüfung führen - nicht eine automatische Ablehnung.
Wie so oft sind hängt das Ergebbis für die Genehmigung oder Ablehnung von einem Visum von individuellen weitergehenden Prüfungen ab.
Viel Glück
Menschenfreundlich