Hi,
das ist nur teilweise richtig. Der Gerichtsstand des Reiseveranstalters ist in Deutschland wobei der Veranstalter selten auch der Vermieter ist. Der Vorteil des Gerichtsstandes bezieht sich also nur auf Streitigkeiten bezüglich der Ausschreibung. Wenn es um Probleme vor Ort geht, um falsch berechnete Versicherungen u.ä. dann muss man leider wieder mit dem Vermieter rumstreiten.
Ein viel wichtigerer Vorteil der Miete in Deutschland: Die guten und seriösen Veranstalter haben bei USA Autos eine Zusatz-Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherungssummen in USA sind, gemessen an den möglichen Schadenssummen, lächerlich niedrig. Daher schließen DERTOUR, TUI, Holiday Autos u.s.w. eine Zusatzversicherung ab.
Ein weiterer Vorteil der Buchung von „all inclusive“ Pakete ist, dass man vor Ort beim Abschluss des eigentlichen Vertrages pauschal alle Zusatzkosten ablehnen kann. So kann man ziemlich sicher sein, dass die Vermietstation keine Abbuchungen auf der Karte mehr vornehmen wird.
bye
Rolf