Wenn ich eine Ware bei Ebay USA ersteigere für 1$ und diese persönlich dort in Empfang nehmen sowie die Rechnung über 1$, die Ware aber einen tatsächlichen Wert von ca 1000$ hat, wie verhält es sich bei der Einreise in Deutschland.
Beim Zoll muss man bei der Einreise eine Rechnung vorweisen ansonsten wird der Warenwert geschätz, da man ja eine Rechnung vorweisen kann, wird die Steuer auf den 1$ erhoben oder kommt der Zoll dann auf die Idee den Warenwert (der offensichtlich höher ist) zu schätzen und daran die Steuer festzusetzen?
oder kommt der Zoll dann auf die Idee den Warenwert (der offensichtlich
höher ist) zu schätzen und daran die Steuer festzusetzen?
Also du darfst definitiv von 2 Punkten ausgehen:
Der Zoll ist nicht doof
Der Zoll hat schon jede noch so blödsinnige Betrugsmasche erlebt
Spätestens seit eBay & Co. versucht doch jeder 12-Jährige seine Video-Spiele über die Art und Weite günstig aus den USA zu bekommen. Die von dir angesprochene „Lösung“ ist nun wirklich nicht neu!!
Auskunft eines Zoll-Beamten bei meiner letzen Abholung: Wenn der Unterschied zwischen offensichtlichem Wert und Rechnungswert allzu grass ist, wird recherchiert und auf dieser Basis bewertet.
es geht aber hier nicht um stumpfsinnige Computerspiele sondern um teure Technik.
Was aber die Sachlage nicht ändert.
Mein Grundgedanke war der rechtliche Bezug.
Theorie:
Gesetzt den Fall ich habe nun einmal verdammt viel Glück beim Bieten und es wird ein Schnäppchen, dann kann ich doch dafür nicht betraft werden indem ich Steuern zahle.
Praxis:
Natürlich bin ich nicht davon ausgegangen das die Zollbeamten alle mit einem Klammerbeutel gepudert sind, das ist mir schon bewusst, mir geht es hier um eine Aussage mit Bezug auf einen realen Fall, bzw. in wie weit die Preisdifferenz sein kann oder auch wie groß der Bemessenspielraum der Beamten ist.
Das muss ja irgendwo niedergeschrieben sein (sonst würden wir ja nicht in Dtl. wohnen mit seinen tollen vielen Gestzgebungen und Richtlinien).
unten hast du ja schon interessante Infos bekommen.
Für die Einfuhr gibt es zwei grundlegende Arten:
gewerblich, dann entsprechend der Gesetzeslage
privat, da gibt es nur die Ansicht des Zollbeamten.
Kommt jemand mit einer glaubwürdigen Rechnung, der Sachwert liegt zudem im niedrigeren Bereich, gibt es in der Regel keine Probleme.
Tritt der geschilderte Fall (Wert 1.000 cojambels, Kaufpreis 1 cojambel) beim wachen Beamten auf, sagt der sich doch: Hier will mich einer versch…ern.
Jetzt macht der Beamte von seiner Pflicht gebrauch und schätzt den Grenzübergangswert nach den ihm bekannten Richtlinien. Die sind bei Privateinfuhr immer der in Deutschland geltende Ladenverkaufspreis zuzüglich Transportkosten. Kommt der nette Urlauber mit dem Flugzeug, dann wird automatisch und ohne Einspruchsmöglichkeit der IATA-Luftfrachttarif zugrunde gelegt.
Also vorsicht, der Zoll lässt sich nur sehr selten verkackeiern. Der Versuch kann ganz schnell mit riesen Enttäuschung enden. Allerdings kann er auch „kluch“ machen )
Nicht vergessen: Die Hersteller aller elektronischen Artikel geben die Chargen-Seriennummern ihrer Artikel weltweit den Behörden bekannt. Selbst nach 10 Jahren kann der Zoll noch sagen, das die Kamera in MIA und dann nach Recherche sogar bei welchem Händler gekauft wurde.
Deshalb Rechnungen über im Ausland (und verzollte) Artikel immer so lange aufheben, bis der Artikel in den Müll geht. Hier gibt es keine Verjährung!
…Wert der teuren Technik nur 1 Dollar betragen soll.
Genau, da könnte der nette Beamte auf die Idee kommen, daß es ein Plagiat ist. Wenn man andererseits reihenweise Ausdrucke von verschiedenen Anbietern hätte, daß das eben nur einen Marktpreis von einem Dollar hat, hätte man eine bessere Begründung. Es gibt Sachen, die gebraucht einfach nicht gehen wollen, da muß der Preis runter, sonst fressen einen die Lagerkosten. Bei Technik ist das aber eher selten.