Hallo,
ich fliege zusammen mit meinem 11-jährigen Neffen für ein paar Tage in die USA und bin mir sicher, dass wir ausser den maschinenlesbaren Pässen auch eine schriftliche Bestätigung der Eltern brauchen. Leider ist nicht klar, ob die z.B. noch (z.B. von der Botschaft) beglaubigt werden muss und welche Formalien einzuhalten sind (Kopie der Elternpässe und deren Originalunterschriften etc.). Auf der Homepate der Botschaft bin ich absolut nicht fündig geworden, der Visa-Service meint, es genügt die formlose Bestätigung, weiss aber nicht, ob das wirklich so stimmt und verweist auf die Botschafts-Homepage, die nichts hergibt.
Vielen Dank für Eure Hinweise im Voraus!
Marianne
Hi Marianne,
in unserem internen Nachschlagewerk steht:
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Reisende unter 21 Jahren
Jugendlichen unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten reisen, wird zusätzlich zu den erforderlichen Einreisedokumenten die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Eltern, möglichst auf englisch, empfohlen. Kopien der elterlichen Pässe sollten mitgeführt werden.
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Aus ProfiTip, www.tip.de (geschlossener Bereich).
Denen kannst Du vertrauen.
bye
Rolf
Hallo Rolf,
Herzlichen Dank für die schnelle Info! Ich denke, dass eine Beglaubigung wohl nicht nötig ist … (Hoffentlich).
Viele Grüsse,
Marianne
Hallo auch,
ich habe mich mit einer ähnlichen Frage (allerdings nicht bezogen auf die USA sondern generell) an das Azswärtige Amt gewandt. Die Antwort kam dann sehr schnell:
Ihr XXX sollte, da sie ohne Begleitung ihrer Eltern reist, neben dem
erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung ihrer Eltern (der erziehungsberechtigten Person/en) mit dabeihaben, aus der hervorgeht, dass die Eltern mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus
dem Einflußbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:
* Personalien der Alleinreisenden
* Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
* Reiseroute
* Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen
* Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Rathaus)
* ggf. Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die
Landessprache (durch Übersetzerbüro).
Gruß
Daisy