Hallo,
Mister X hat letztes Jahr wegen TRunkenheit auf dem Fahrrad einen Strafbefehl erhalten über eine Geldbuße von 20 Tagessätzen á 45 Euro.
Ist man damit vorbestraft?
Mister X will nämlich für ein paar Wochen in die USA fliegen (Urlaub) und weiß nich,t ob er durch dieses Delikt Schwierigkeiten beim Einreisen bekommen könnte.
Vorbestrafte sind ja von der deutschen Visa-Befreiung ausgenommen.
Muss man wegen diesen kleinen Vorfalls ein Visum beantragen?